öffentliche Anhörung

ABDA zum GSAV: Importklausel streichen, Biosimilar-Austausch überdenken 

Berlin - 09.04.2019, 17:45 Uhr

Am morgigen Mittwoch steht das Arzneimittelpaket von Jens Spahn im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung im Gesundheistausschuss des Bundestages. ( r / Foto: imago)

Am morgigen Mittwoch steht das Arzneimittelpaket von Jens Spahn im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung im Gesundheistausschuss des Bundestages. ( r / Foto: imago)


Biosimilars: Auswirkungen des Apothekenaustauschs prüfen

Auch beim strittigen Thema – Apothekenaustausch von Biosimilars – teilt die ABDA die Auffassung des Bundesrates. Die Bundesregierung hatte vorgeschlagen, Biosimilars nach einer Übergangsfrist von drei Jahren, unter die Aut-idem-Regelung zu stellen, sofern der G-BA den Austausch vorgibt. Damit würde sich das bisherige Austauschverbot in eine Austauschplicht verwandeln. Biosimilars sind jedoch im Gegensatz zu klassischen Generika nur wirkstoffähnlich, nicht wirkstoffgleich. Außerdem handelt es sich um eine relativ junge Arzneimittelkategorie.

Der Bundesrat ist daher vorsichtiger als die Bundesregierung und hatte empfohlen, die möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderung nach zwei Jahren in einem Bericht zu bewerten, bevor man die Biosimilars nach der Übergangsfrist zum Austausch freigibt. Dieser Auffassung schließt sich die ABDA an. Grundsätzlich sei eine Austauschbarkeit in der Apotheke jedoch denkbar. Doch für die Beratung und Dokumentation würde sich ein erhöhter Arbeitsaufwand ergeben, der nach näherer Festlegung im Rahmenvertrag adäquat vergütet werden solle.

Hämophilieversorgung: Vertriebsweg Apotheke stärken

Bei dem GSAV-Vorschlag zur Hämophilieversorgung dagegen ist die ABDA anderer Meinung als der Bundesrat. So sieht der Gesetzesentwurf vor, Arzneimittel zur Therapie von Gerinnungsstörungen wie etwa gentechnisch hergestellte Faktorenkonzentrate, die bislang meist direkt an sogenannte Hämophilie-Zentren geliefert wurden, der Apothekenpflicht zu unterstellen. Nur Blutprodukte sollen weiterhin unter die Ausnahme gemäß § 47 AMG fallen.

Der Bundesrat bewertet den Vorstoß der Regierung kritisch. „Der Bundesrat befürchtet, dass die mit dem Gesetzentwurf geplanten Änderungen eine Schwächung der Zentrumsversorgung zur Folge hätte, weil die enge Bindung zwischen Zentrum und Patient durchbrochen würde“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Der Vorschlag stieß im Bundestag bei FDP, SPD und Grüne auf Kritik. Die ABDA dagegen begrüßt den Vorschlag der Regierung, weil dadurch der Vertriebsweg der Apotheke gestärkt werde.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Importquote

von Jörg Geller am 09.04.2019 um 22:11 Uhr

Bei der Forderung nach der Abschaffung der sog. Importförderung befindet sich die ABDA in bester Gesellschaft. Dabei übernimmt sie wider besseren Wissens die Argumente der Linken. Weder das Sicherheitsargument noch die angeblich zu geringen Einsparungen überzeugen. Gerade hat eine neue Studie gezeigt, dass alleine die indirekten Einsparungen belaufen gemäß einer neuen Studie auf 2,6 Milliarden Euro jährlich. Das ist ein sehr stattlicher Betrag, auch in Relation zu den immer wieder genannten 4,4 Milliarden angeblicher Einsparungen durch Rabattverträge.

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AW: Importquote

von Michael Mischer am 10.04.2019 um 10:22 Uhr

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