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öffentliche Anhörung
ABDA zum GSAV: Importklausel streichen, Biosimilar-Austausch überdenken
Am morgigen Mittwoch findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung statt. Einige Interessensvertretungen haben bereits ihre Stellungnahmen veröffentlicht – so auch die ABDA. Darin erteilt die Apotheker-Spitzenorganisation der Importförderklausel eine klare Absage und schließt sich damit der Auffassung des Bundesrates an. Beim Thema Hämophilieversorgung dagegen sind ABDA und der Bundesrat gegensätzlicher Meinung.
Das neue Arzneimittelpaket von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist am morgigen Mittwoch Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Neben dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) stehen auch thematisch verwandte Anträge auf der Agenda. Beispielsweise wollen die Grünen verhindern, dass Pharmafirmen durch Anfechtungsklagen es aufschieben können, Anordnungen des BfArM umsetzen zu müssen, wie es im Fall Iberogast passierte. AfD- und Linksfraktion im Bundestag wollen, wie der Bundesrat es jüngst empfohlen hat, die Importförderklausel streichen.
Im Vorfeld der Anhörung wurden bereits rund 30 Stellungnahmen veröffentlicht. Auch die ABDA hat sich zum GSAV positioniert – erneut. Denn nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs haben die Apotheker und andere Verbände diesen im Dezember 2018 bereits kommentiert. Mit ihrer jüngsten Stellungnahme ist die Apotheker-Spitzenorganisation im Wesentlichen bei ihren Positionen geblieben.
ABDA, Bundesrat, Linke & AfD: Importförderklausel muss weg
Wie beispielsweise beim Thema Importförderklausel, deren Abschaffung die Apotheker auch schon im Dezember vorschlugen, Spahns Modifizierung jedoch noch als Schritt in die „richtige Richtung“ bezeichnet hatten. In ihrer aktuellen Stellungnahme rücken sie noch deutlicher vom Regierungsvorschlag ab. Die im Gesetzentwurf vorgenommene Modifikation der Importquote ändere nichts daran, dass importierte Arzneimittel weiterhin einseitig gefördert werden würden. Der richtige Weg sei es, die Importförderklausel komplett zu streichen.
In ihrer Begründung stützen sie sich zusätzlich auf die Empfehlung des Bundesrates und dessen Argumentationslinie: „Diesen vom Bundesrat aufgezeigten strukturellen Risiken steht kein adäquater wirtschaftlicher Nutzen gegenüber.“ So seien 2018 laut dem Deutschem Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) durch Importe Einsparungen in Höhe von 124 Millionen Euro erzielt worden. Im gleichen Zeitraum hätten die Kassen durch Rabattverträge 4,4 Milliarden Euro gespart. Damit unterstützen die Apotheker indirekt auch die gleichlautenden Anträge der Linken und AfD, auch wenn auf diese in der ABDA-Stellungnahme kein Bezug genommen wird.
Der GKV-Spitzenverband dagegen ist mit dem bisherigen Import-Kompromiss der Bundesregierung im GSAV einverstanden. Auch der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD) hält erwartungsgemäß an der grundsätzlichen Importförderung im § 129 SGB V fest. Die Bundesregierung hatte vor kurzem als Reaktion auf die Bundesratsempfehlung erklärt, dass sie beabsichtige, die Importförderklausel auf den Prüfstand zu stellen.
2 Kommentare
Importquote
von Jörg Geller am 09.04.2019 um 22:11 Uhr
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AW: Importquote
von Michael Mischer am 10.04.2019 um 10:22 Uhr
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