„Eine Bereitstellung und Abgabe von Arzneimitteln mittels automatisierter Ausgabestation ist unzulässig, soweit die Ausgabestation nicht unmittelbar mit den Apothekenbetriebsräumen verbunden ist und nicht ausschließlich der Abholung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dient, die zuvor bei der Apotheke bestellt wurden und zu denen eine Beratung bereits stattgefunden hat. Die Beratung kann auch im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke erfolgen (…)“
- DAZ.online
- News
- Politik
- 205 Millionen Euro mehr f...
Apotheken-Stärkungsgesetz
205 Millionen Euro mehr für Apotheken
Lex Hüffenhardt und Neues zum Botendienst
Interessant sind auch die vorgesehenen Änderungen in § 17 Apothekenbetriebsordnung. Hier reagiert das Ministerium prompt auf die
Ereignisse in Hüffenhardt. So heißt es
im Entwurf eines neuen Absatz 1b:
In der Begründung heißt es dazu: „Im Hinblick auf das vorhandene flächendeckende Apothekennetz und die ergänzende Möglichkeit der Versorgung über den Versandhandel besteht kein Bedarf an zusätzlichen Versorgungsoptionen. Automatische Ausgabestationen verwischen zudem die Grenze zwischen der Versorgung durch Präsenzapotheken und dem Versandhandel. Mit dem Verbot soll eine Schwächung der Präsenzapotheken durch einen unfairen Wettbewerb mit Ausgabestationen verhindert werden, die sich – anders als der Versandhandel – den Anschein einer Präsenzapotheke geben, ohne eine Vollausstattung bereitzuhalten und das gesamte pharmazeutische Leistungsspektrum anbieten zu können“. Überdies weist die Begründung darauf hin, dass fraglich sei, wie bei einer automatischen Abgabe die neuen Sicherheitsmerkmale von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überprüft werden könnten. Zudem will man einer „unerwünschten Trivialisierung der Arzneimittel“ entgegenwirken.
Botendienst: Nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich auf Kundenwusch zulässig
Auch der Botendienst soll neu geregelt und gestärkt werden. Er wird legal definiert als „Zustellung durch Boten der Apotheke“. Hierunter ist laut Begründung die Zustellung durch Personal der Apotheke oder auch externes Personal, das der Weisungshoheit der Apothekenleitung untersteht, zu verstehen. „Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei der Zustellung durch nicht durchgehend weisungsgebundene beauftragte externe Dienstleister um Versandhandel.“ Zudem wird die Begrenzung des Botendienstes auf den Einzelfall aufgegeben. Künftig soll der Botendienst auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig sein. Es wird auch klargestellt, dass die Zustellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss, wenn die Beratung nicht zuvor in der Apotheke stattgefunden hat. Alternativ kann auch im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke beraten werden.
Geregelt wird auch, dass die Verordnung für ein Rx-Arzneimittel bei der Botendienstzustellung spätestens bei der Aushändigung des Arzneimittels übergeben werden muss. Dies ist anders als beim Versandhandel, wo die Verschreibung vor der Versendung des Arzneimittels vorliegen muss.
Anforderungen an die Transporttemperatur
Außerdem stellt eine Neuregelung in § 17 ApBetrO klar, dass beim Versenden von Arzneimitteln insbesondere die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse für das Arzneimittel geltenden Temperaturbedingungen während des Transports eingehalten werden müssen – und zwar bis zur Abgabe an den Besteller, einschließlich eines eventuellen Rücktransports und der Zwischenlagerung im Falle der Abwesenheit des Bestellers. Soweit erforderlich, ist die Einhaltung der geltenden Temperaturbedingungen während des Transports von besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln durch das Mitführen von Temperaturkontrollen nachzuweisen.
12 Kommentare
Spahn
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 11:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Spahn
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 12:05 Uhr
AW: Spahn
von Heiko Barz am 10.04.2019 um 12:25 Uhr
Ich fürchte außerdem,
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 7:05 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Täuschungsmanöver
von Dr. Heidrun Hoch am 08.04.2019 um 23:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Täuschungsmanöver
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 11:11 Uhr
Unsere Zukunft: Killer-Argumente?
von Wolfgang Müller am 08.04.2019 um 21:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Unsere Zukunft: Killer-Argumente
von Karl Friedrich Müller am 08.04.2019 um 22:01 Uhr
AW: Unsere Zukunft: Killer-Argumente
von Heiko Barz am 10.04.2019 um 12:33 Uhr
Opium fürs Volk
von Dirk Krüger am 08.04.2019 um 20:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Übel und berufsvernichtend!
von Heiko Barz am 08.04.2019 um 19:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Übel
von Karl Friedrich Müller am 08.04.2019 um 17:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.