Änderung der Verschreibungsverordnung

Levocetirizin und Diclofenac-Pflaster ohne Rezept!

Berlin / Stuttgart - 03.04.2019, 17:45 Uhr

Ab sofort dürfen Apotheken Heuschnupfenpatienten auch Levocetirizin rezeptfrei mitgeben. (m / Foto: MW / DAZ.online)

Ab sofort dürfen Apotheken Heuschnupfenpatienten auch Levocetirizin rezeptfrei mitgeben. (m / Foto: MW / DAZ.online)


Änderungen bei Retinoiden

Für oral anzuwendende Arzneimittel mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin bringt die neue Arzneimittelverschreibungsverordnung ebenfalls Änderungen. Für die Anwendung bei Frauen im gebärfähigen Alter darf die Höchstmenge je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen. Außerdem sind Verschreibungen nur bis zu sechs Tage nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig. Hintergrund ist hier ein europäisches Risikobewertungsverfahren zu Retinoiden. Hierfür wurde ein neuer Paragraf in die AMVV eingefügt: § 3b. Bislang gab es nur § 3a, der die Verordnung von Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid regelt.

OTC-Switch: von der Empfehlung des SAVV bis zum Gesetz

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte in seiner Sitzung am 3. Juli 2018 verschiedene Empfehlungen für OTC-Switches beschlossen. Daraufhin hatten die Bundesministerien für Gesundheit und für Ernährung und Landwirtschaft im Oktober einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vorgelegt, dem der Bundesrat nun am 15. März 2019 zugestimmt hat. Die neue AMVV ist mit Veröffentlichung am 1. April 2019 in Kraft getreten.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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