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Änderung der Verschreibungsverordnung
Levocetirizin und Diclofenac-Pflaster ohne Rezept!
Passend zur Heuschnupfen- und Allergiesaison gibt es Levocetirizin künftig auch ohne Rezept. Durch eine geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) dürfen Apotheken neben Cetirizin jetzt auch das enantiomerenreine Levocetirizin (Xusal® und Generika) in der Selbstmedikation abgeben – allerdings erst für Kinder ab sechs Jahren. Was ändert sich sonst in der AMVV?
Seit 1. April 2019 dürfen Apotheken Levocetirizin auch ohne ärztliches Rezept abgeben. Bisher war nur Cetirizin verschreibungsfrei und in der Selbstmedikation zugänglich. Die rezeptfreie Abgabe möglich macht eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), die Ende März in Kraft getreten ist.
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Was als nächstes rezeptfrei wird
Allerdings steht Levocetirizin auch künftig nicht jedem Allergiepatienten rezeptfrei in der Apotheke zur Verfügung.
Levocetirizin: erst für Kinder ab sechs Jahren
Von der Verschreibungspflicht ausgenommen sind nur levocetirizinhaltige Präparate, „in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 5 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr angegeben ist“, schreibt der Gesetzgeber in der AMVV. Was ändert sich sonst?
Diclofenac als Pflaster
Auch bei Diclofenac gibt es nun Änderungen, und zwar bei der Applikation als Pflaster: Diclofenac wird um die äußerliche Anwendung als Pflaster erweitert und konkretisiert, mit der neuen AMVV sind Pflaster zum äußeren Gebrauch ohne weiteren Zusatz arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 140 mg (berechnet als Diclofenac-Natrium) je abgeteilter Arzneiform künftig rezeptfrei.
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