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Losartan-Engpass in den USA
NMBA-Verunreinigung: FDA erlaubt erhöhten Grenzwert
Warum hält die FDA den neuen Grenzwert für akzeptabel?
Wissenschaftler haben laut FDA das Risiko einer
NMBA-Exposition in Höhe von 9,82 ppm evaluiert. Demnach solle sich das
Krebsrisiko nicht bedeutend erhöhen, wenn die NMBA-Werte über sechs Monate in
Mengen von 9,82 ppm aufgenommen werden – zumindest im Vergleich zu einer
Lebenslangen Exposition in Höhe von 0,96 ppm.
Dass die FDA so die
Patienten-Versorgung sichern möchte, kann löblich erscheinen. Gleichzeitig
drängt sich aber doch die Frage auf, welcher Patient freiwillig ein
Losartan-Präparat mit solchen erhöhten Werten einnehmen wird – auch wenn die FDA
betont, wie wichtig es ist, seine Blutdruck-Therapie nicht abzusetzen oder zu
unterbrechen.
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Anfang März hatte es von Seiten der FDA zum zunächst niedrigeren tolerierten NMBA-Grenzwert noch geheißen, dass dieser Grenzwert von 0,96 ppm dem bereits früheren zu NDMA entspreche. Wohlgemerkt wurden auch die vorherigen Grenzwerte nur festgelegt, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Langfristig sollen Sartane gar keine Nitrosamine mehr enthalten (<0,03 ppm).
NMBA so gefährlich wie NDMA?
In einer Pressemitteilung der FDA vom 1.März hieß es, dass NMBA ein bekanntes Kanzerogen bei Tieren und ein potenzielles Kanzerogen beim Menschen darstellt. „Das Vorhandensein einer dritten Verunreinigung in bestimmten Angiotensin-Rezeptorblockern besorgt uns zutiefst“, wird Noch-FDA-Chef Scott Gottlieb in der Pressemitteilung zitiert. Jedoch sei es basierend auf der ersten Bewertung durch die FDA wichtig, zu betonen, dass das von NMBA ausgehende kanzerogene Risiko dem von NDMA zu entsprechen scheint. Somit wäre es geringer als das Risiko, das von NDEA ausgeht. Jedoch sei jedes Vorhandensein solcher Verunreinigungen in Arzneimitteln nicht akzeptabel.
Auch in der Pressemitteilung der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zum abgeschlossenen Risikobewertungsverfahren war angekündigt worden, dass weiterhin das Vorhandensein von Nitrosaminverunreinigungen in Arzneimitteln untersucht werden soll – auch von Verunreinigungen wie N-Nitrosoethylisopropylamin (EIPNA), N-Nitrosodiisopropylamin (DIPNA) und N-Nitroso-N-methylamino-Buttersäure (NMBA). Die EU-Behörden würden abwägen, was insgesamt aus dem Risikobewertungsverfahren gelernt werden könne, um die Handhabung von Verunreinigungen in Arzneimitteln zu verbessern, hieß es Anfang Februar.
Die neueste Risikobewertung in Deutschland zum Thema wurde übrigens am 13.03.2019 von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft veröffentlicht: „Bewertung der krebsauslösenden Verunreinigung in sartanhaltigen Arzneimitteln“. Daraus geht hervor, dass die Rückrufe der verunreinigten Präparte durchaus gerechtfertigt waren. Dennoch sei das Risiko für den einzelnen Patienten, an Krebs zu erkranken, nur sehr geringfügig erhöht.
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