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Engpass-Ende
Oxytocin-Rotexmedica wohl ab 5. April wieder lieferbar
Ein Ende der Oxytocin-Knappheit ist in Sicht: Marktführer Rotexmedica geht davon aus, ab 5. April wieder liefern zu können. Allerdings dürfte es nach Ansicht der Firma gar keinen Engpass geben. Schließlich biete man für die Krankenhausversorgung alternativ das Produkt Oxytocin 5 I.E., das für den französischen Markt produziert und freigegeben wurde.
Wann gibt es wieder Oxytocin für alle? Diese Frage stellen sich derzeit Krankenhausapotheker in Deutschland. Rotexmedica mit einem Marktanteil von bislang 70 Prozent kann seit Januar nicht liefern, Hexal, der zweite Anbieter im Markt, kann die Lücke nicht schließen. Erschwerend hinzu kam, dass Hexal nach eigener Aussage kurzfristig lieferunfähig war, weil drei vorhandene nicht serialisierte Chargen nicht mehr vor dem Stichtag am 9. Februar 2019 freigegeben werden konnten. Aktuell könne man aber eigentlich in normalem Umfang liefern, erklärt eine Sprecherin. Die Bestandskunden bediene man auch, um den ganzen Markt zu versorgen, reiche es aber nicht. Baden-Württembergs Krankenhausapotheker haben daher Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Brief aufgefordert, den Versorgungsmangel gemäß § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz (AMG) festzustellen. Das würde nämlich ermöglichen, die Packungen von Hexal, bei denen nicht nur die Sicherheitsmerkmale fehlen, sondern die auch keine aktuelle Packungsbeilage haben, in den Markt zu bringen. Alternativ könnte Hexal die Ware auch umpacken.
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Ein Ende des Engpasses wird laut BfArM-Liste im April erwartet. Dies bestätigt Rotexmedica nun auch auf Nachfrage von DAZ.online. „Die in Deutschland zugelassene Produkte Oxytocin 3 IE und Oxytocin 10 IE Rotexmedica sind im Moment nicht lieferbar, aber die nächsten Chargen sind schon produziert und werden voraussichtlich ab dem 5. April lieferbar“, erklärt der Geschäftsführer. Allerdings dürfte es seiner Ansicht nach gar „keine richtige Not“ geben, schließlich biete man als Alternative nach § 73 Abs. 3 AMG das Produkt Oxytocin 5 IE an, das für den französischen Markt produziert und freigegeben wurde. § 73 Abs. 3 AMG erlaubt neben dem personenbezogenen Einzelimport im Falle eines Engpasses Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgenden Apotheken den Import auch zum Zwecke der vorübergehenden Bevorratung, wenn das zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Patienten des Krankenhauses notwendig ist. Inwiefern das mit dem Rotexmedica-Präparat klappt, ist nicht klar. So berichten Apotheken, die üblicherweise bei Rotexmedica beziehen, dass sie gezwungen seien, Syntocinon zu deutlich höheren Preisen aus dem Ausland zu importieren, um den Bedarf ihrer Geburtskliniken zu decken.
Im Zusammenhang mit Rabattverträgen wird die schwindende Anbietervielfalt schon länger kritisiert. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat kürzlich ein juristisches Gutachten erstellen lassen, das die Rabattvertragswelt in den
Jahren 2007 bis 2017 unter die Lupe nimmt. Gutachter Nils
Hußmann (Kozianka & Weidner Rechtsanwälte) bestätigt die zunehmende
Marktkonzentration, die dazu führe, dass Engpässe nicht mehr von anderen
Unternehmen aufgefangen werden könnten. Das Beispiel Oxytocin zeigt, dass das auch ohne Rabattverträge gilt.
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