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ApothekenRechtTag
Mand: Blockiert Spahn Beweise zur Rx-Preisbindung?
Wenn man dem Gesundheitsrechtsexperten Dr. Elmar Mand beim heutigen ApothekenRechtTag auf der Interpharm so zuhörte, konnte man eigentlich nur desillusioniert und verständnislos reagieren. Das lag nicht an Mands Engagement oder seinem Vortrag als solches. Vielmehr verdeutlichte der Jurist, dass viele politische Prozesse, die sich derzeit im Apothekenmarkt abspielen, böse ausgehen könnten für die Apotheker. Den sogenannten Spahn-Plan hält Mand für juristisch nicht haltbar. Außerdem wirft der Jurist dem Bundesgesundheitsminister vor, auf eine wichtige gerichtliche Aufforderung nicht zu reagieren.
„Der Spahn-Plan: Bedrohung oder Chance?“ – so lautete der Titel des Vortrags von Dr. Elmar Mand auf dem ApothekenRechtTag der diesjährigen Interpharm in Stuttgart. Mand begann zunächst mit der Frage der Großhandelsskonti. Ein sehr aktuelles Thema – schließlich hatte der Bundestag erst am gestrigen Donnerstag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Darin enthalten: Die Rabattsperre für die 70-Cent-Großhandelsvergütung. Doch die Diskussionen drehen sich vielmehr um die Gesetzesgründung: Denn unterschiedliche Meinungen gibt es dazu, ob die 70 Cent auch für handelsübliche Skonti verschlossen sind oder nicht. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte kürzlich erklärt, dass sie der Meinung ist, auf die 70 Cent seien auch Skonti tabu.
So wie der Großhändler AEP seinen Kunden derzeit mitteilt, geht auch Mand davon aus, dass es in Zukunft weitere Klagen dazu geben wird. Mand kritisierte insbesondere die Gesetzesbegründung im TSVG – diese lasse viele Fragen offen und sei sehr unklar. Seine Meinung dazu, wie der Konflikt ausgehen könnte, formulierte Mand aber klar: „Die 70 Cent werden zwingend erhoben werden müssen und es wird keine Skonti darauf geben dürfen.“
Mand: Wir haben keine verbindliche Entscheidung!
Nächstes Thema war der Versandhandelskonflikt. Auch hier erwartet der Gesundheitsrechtsexperte in den kommenden Jahren weitere Gerichtsverfahren und Klagen. Das liege allein schon am EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung von 2016. Denn: Die Richter hätten der Bundesregierung damals auf den Weg gegeben, dass sie schlichtweg keine Beweise dafür vorgebracht hätten, dass die Rx-Preisbindung einen positiven Effekt auf die Gesundheitsversorgung im Land hat. Und so kommt Mand zu dem Schluss: „Wir haben hier also keine verbindliche, abschließende Entscheidung.“ Schließlich könnte das Urteil anders ausfallen, wenn diese gewünschten Beweise erbracht würden.
Auch deutsche Obergerichte seien willens, die Frage erneut vorm EuGH klären zu lassen. Bereits vor über einem Jahr hatte etwa das Oberlandesgericht München das Bundesgesundheitsministerium um Auskunft gebeten, ob es weitere und/oder neue Beweise für die positive Wirkung der Rx-Preisbindung auch für EU-Versender gebe. Doch das Ministerium hat bis heute schlichtweg gar nicht geantwortet. Mand hat kein Verständnis, dass der Minister diese Steilvorlage nicht nutzt: „Da kommt seit einem Jahr einfach nichts. Man muss sich die Frage stellen, ob Spahn das einfach blockiert…“
2 Kommentare
Sollte man deutschen Ministern vertrauen ?
von ratatosk am 15.03.2019 um 22:56 Uhr
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Spahn
von Conny am 15.03.2019 um 14:57 Uhr
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