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Versandhandelskonflikt
Union einigt sich auf Gleichpreisigkeit und geringeres Honorarplus für Apotheker
Honorarplus fällt weitaus kleiner aus
Beschließt der Bundestag tatsächlich ein Rx-Boni-Verbot für alle Marktteilnehmer im SGB V, wäre das ein kleiner Erfolg für die Apotheker: Deren Standesvertretung, die ABDA, hatte sich zuletzt auch vom Rx-Versandverbot verabschiedet und die Gleichpreisigkeit im SGB V als neuen Wunsch definiert. Sollte sich dieser Wunsch erfüllen, müssten die Apotheker an einer anderen Stelle wohl mit einer kleinen Niederlage leben: Denn nach Informationen von DAZ.online haben sich die gesundheitspolitischen Spitzen der Union auch geeinigt, dass die geplanten Honorarverbesserungen für Apotheker weitaus kleiner ausfallen als ursprünglich geplant.
Zur Erklärung: Spahn hatte in seinen ersten Eckpunkten im Dezember vorgeschlagen, dass die Apotheker an mehreren Stellen finanziell entlastet werden. Erstens sollte die Notdienstpauschale verdoppelt werden – insbesondere Apotheken auf dem Land sollten davon profitieren. Zweitens sollten die Kassen verpflichtet werden, mit den Apothekern Verträge über neue pharmazeutische Dienstleistungen abzuschließen. Hier sollten insgesamt 240 Millionen Euro pro Jahr fließen. Und drittens sollte die BtM-Vergütung um etwa 15 Millionen Euro steigen.
Von diesen insgesamt 375 Millionen Euro Honorarplus sollen nun – nach Unionsidee – nur noch 150 Millionen Euro übrig bleiben. Das dürfte dem Koalitionspartner, der SPD, aber politisch entgegenkommen. Schließlich hatte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zu den Spahn-Eckpunkten bereits gesagt, dass seine Fraktion es nicht zulassen werde, dass die Apotheker so viel Geld mehr bekommen, ohne neue Leistungen dafür anzubieten.
Union will Botendienst offenbar gesetzlich definieren
Doch die im GSAV geplante Apotheken-Reform dürfte noch größer ausfallen: Denn nach Informationen von DAZ.online besteht zumindest in der Union Konsens zu allen anderen Punkten in den Eckpunkten von Spahn. Beispielsweise hatte Spahn vorgeschlagen, den Botendienst erstmals im Gesetz zu definieren, um ihn vom Versandhandel abzugrenzen. Auch die von Spahn geplanten Festlegungen zur freien Apothekenwahl und zum E-Rezept sollen ins GSAV übernommen werden. Spahn hatte vorgeschlagen, gesetzlich festzuhalten, dass die freie Apothekenwahl bei der Einführung des E-Rezeptes erhalten bleiben soll und das „Makeln“ von E-Rezepten untersagt wird.
Ist ein EU-Notifizierungsverfahren notwendig?
Nur ein spannender Punkt bleibt weiterhin offen: Wie wird die Bundesregierung mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren umgehen? Stimmt die SPD für die von der Union nun konsentierte Lösung, widerspräche das der Forderung der EU. Denn diese hatte ausdrücklich gefordert, die Preisbindung für EU-Versender gänzlich zu kippen – kein Boni-Deckel, erst recht kein Boni-Verbot. Ein Resultat des Vertragsverletzungsverfahrens könnte sein, dass die Bundesregierung ein Notifizierungsverfahren in der EU starten muss, um das geplante Rx-Boni-Verbot auch auf EU-Ebene gewissermaßen abstimmen zu lassen. Aber auch das ist nicht gesichert: Denn andere Experten meinen, dass das Boni-Verbot europarechtlich nicht relevant wäre, solange man es im SGB V etabliert.
12 Kommentare
Honorarplus
von Alexander Zeitler am 15.03.2019 um 2:36 Uhr
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Nochmal...
von gabriela aures am 12.03.2019 um 8:26 Uhr
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AW: Nochmal (Text gefressen...)
von gabriela aures am 12.03.2019 um 8:27 Uhr
Nullsummenspiel (bestenfalls)
von gabriela aures am 12.03.2019 um 8:24 Uhr
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AW: Nullsummenspiel (bestenfalls
von Heiko Barz am 12.03.2019 um 11:03 Uhr
Rx-Boni-Verbot im SGB V plus geringeres Honorarplus
von Bernd Jas am 11.03.2019 um 22:38 Uhr
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rx vesandverbot
von Dr. Radman am 11.03.2019 um 19:45 Uhr
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Schlagzeilen
von Karl Friedrich Müller am 11.03.2019 um 18:11 Uhr
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AW: Schlagzeilen
von Anita Peter am 11.03.2019 um 19:24 Uhr
... die nicht...
von Rolf Lachenmaier am 11.03.2019 um 17:41 Uhr
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Gleichpreisigkeit auch für EU Versender
von Robert Winkler am 11.03.2019 um 17:37 Uhr
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AW: Gleichpreisigkeit auch für EU Versender
von H.. am 11.03.2019 um 18:32 Uhr
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