Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum GSAV

Länder wollen mehr Sicherheit in der Impfstoffversorgung

Berlin - 04.03.2019, 17:00 Uhr

Die Versorgung mit Grippeimpfstoffen beschäftigt Bund und Länder gleichermaßen. (Foto: weyo / stock.adobe.com)

Die Versorgung mit Grippeimpfstoffen beschäftigt Bund und Länder gleichermaßen. (Foto: weyo / stock.adobe.com)


Die Große Koalition will mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz die rechtlichen Vorgaben für die Versorgung und Vergütung mit (Grippe-)Impfstoffen neu aufstellen. Die Länder nutzen indessen auch das Gesetzgebungsverfahren zum GSAV, um ihre Anliegen zum Thema unterzubringen: Sie drängen auf eine rechtzeitige Preisauskunft der Hersteller saisonaler Grippeimpfstoffe und Sicherheit für Ärzte bei der Vorbestellung von Impfstoffen.

Nach den ernüchternden Erfahrungen der aktuellen Grippesaison – der ersten ohne Rabattverträge und mit Vierfachimpfstoffen als GKV-Regelleistung – will der Gesetzgeber erneut im Impfstoffbereich nachjustieren. Das wird im Rahmen  des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) geschehen. Derzeit sieht ein noch nicht abschließend abgesegneter Änderungsantrag vor, dass die Apotheken für Grippeimpfstoffe einen Zuschlag von einem Euro je Impfdosis, höchstens jedoch 75 Euro pro Verordnungszeile sowie die Umsatzsteuer bekommen. Dies soll in der Arzneimittelpreisverordnung fixiert werden. Vorgesehen ist überdies, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bis zum 15. Januar eines Kalenderjahres den Bedarf an saisonalen Grippeimpfstoffen an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) meldet. Das PEI soll den Bedarf so messen, weitere 10 Prozent aufschlagen und bis zum 15. März eines jeden Jahres die Hersteller über den Bedarf informieren.

Mehr zum Thema

Doch die Länder haben noch weitergehende Wünsche, die sie im nun gerne im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) berücksichtigt wüssten. Das zeigen die Empfehlungen, die der Gesundheitsausschuss des Bundesrats dem Plenum für seine anstehende Stellungnahme zum GSAV vorgelegt hat. Demnach soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, „von Doppelregulierungen im Krankenversicherungsrecht zur Wirtschaftlichkeit von Impfstoffen Abstand zu nehmen“. Dabei nimmt er ausdrücklich Bezug auf § 130a Abs. 2 SGB V, der einen Herstellerrabatt bestimmt, der sich nach einem europäischen Referenzpreis bemisst. Im TSVG ist geplant, dieses System nachzujustieren. Dieses Verfahren sei ausreichend, um die Wirtschaftlichkeit der Impfstoffversorgung zu gewährleisten, heißt es in der Begründung der Bundesratsausschüsse.

Ärzte sollen ohne Furcht vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorbestellen können

Außerdem wollen die Länder den Ärzten die Vorbestellungen saisonaler Grippeimpfstoffe erleichtern und damit deren Verfügbarkeit in der Impfsaison zu verbessern. „Dazu sollte es den Vertragsärzten im Sinne der Versorgungssicherheit möglich sein, die volle Höhe des prognostizierten Bedarfs an saisonalen Grippeimpfstoffen vorbestellen zu können, ohne dass dies im Rahmen einer nachgelagerten Wirtschaftlichkeitsprüfung aufgegriffen wird“, heißt es in der entsprechenden Empfehlung. „Damit würde eine dem tatsächlichen Bedarf an saisonalen Impfstoffen entsprechende Impfstoffproduktion erleichtert und die Verfügbarkeit des Impfstoffs während der Grippeimpfsaison verbessert", so die Begründung.

Mehr zum Thema

Ergänzend regt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats an, § 131 Abs. 4 SGB V (Rahmenverträge mit pharmazeutischen Unternehmen) zu ergänzen: Impfstoffhersteller sollen die Preis- und Produktangaben zu saisonalen Impfstoffen spätestens bis zum 1. März eines Jahres veröffentlichen müssen. Dazu heißt es in der Begründung, dass Vertreter der Krankenkassen, Ärzteschaft und Apotheken als einen Grund für die Impfstoffengpässe in der aktuellen Saison die fehlenden Informationen zu den Preisen der Impfstoffe zum erforderlichen Zeitpunkt der Bestellung genannt hätten. Derzeit müssten Ärzte und Apotheker auf Drängen der pharmazeutischen Unternehmen bereits im März Impfstoffe verbindlich bestellen. Die Preise würden jedoch erst weit nach diesem Zeitpunkt bekannt gegeben. Das mache es für Ärzte schwer, eine tragfähige und wirtschaftliche Entscheidung zu treffen. Diese Verunsicherung habe zur Folge, „dass bei der Bestellung von Impfstoffmengen (zu) vorsichtig kalkuliert wird und darauf gehofft werden muss, dass zeitnahe Nachbestellungen bei den Herstellern möglich sind“. Diese Nachbestellungen konnten zuletzt allerdings nicht im erforderlichen Umfang erfüllt werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Überführung in die Arzneimittelpreisverordnung

Große Koalition will feste Apotheken-Vergütung für Grippeimpfstoffe

Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) will Vorräte aufstocken

Grippeimpfung: Bayern wappnet sich

Vorbestellungsfrist auf 30. April verschoben – Kassen wollen Arzt-Regresse beschränken

Rheinland-Pfalz regelt Grippeimpfstoffversorgung

Forschende Pharmaunternehmen sorgen sich

Wie das TSVG die Impfstoffversorgung verschlechtern könnte

Apotheker sollen 1 Euro je Einzeldosis und 20 Euro pro Verordnungszeile erhalten

Bald Höchstpreise für Grippeimpfstoffe?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.