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Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum GSAV
Länder wollen mehr Sicherheit in der Impfstoffversorgung
Ärzte sollen ohne Furcht vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorbestellen können
Außerdem wollen die Länder den Ärzten die Vorbestellungen saisonaler Grippeimpfstoffe erleichtern und damit deren Verfügbarkeit in der Impfsaison zu verbessern. „Dazu sollte es den Vertragsärzten im Sinne der Versorgungssicherheit möglich sein, die volle Höhe des prognostizierten Bedarfs an saisonalen Grippeimpfstoffen vorbestellen zu können, ohne dass dies im Rahmen einer nachgelagerten Wirtschaftlichkeitsprüfung aufgegriffen wird“, heißt es in der entsprechenden Empfehlung. „Damit würde eine dem tatsächlichen Bedarf an saisonalen Impfstoffen entsprechende Impfstoffproduktion erleichtert und die Verfügbarkeit des Impfstoffs während der Grippeimpfsaison verbessert", so die Begründung.
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Ergänzend regt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats an, § 131 Abs. 4 SGB V (Rahmenverträge mit pharmazeutischen Unternehmen) zu ergänzen: Impfstoffhersteller sollen die Preis- und Produktangaben zu saisonalen Impfstoffen spätestens bis zum 1. März eines Jahres veröffentlichen müssen. Dazu heißt es in der Begründung, dass Vertreter der Krankenkassen, Ärzteschaft und Apotheken als einen Grund für die Impfstoffengpässe in der aktuellen Saison die fehlenden Informationen zu den Preisen der Impfstoffe zum erforderlichen Zeitpunkt der Bestellung genannt hätten. Derzeit müssten Ärzte und Apotheker auf Drängen der pharmazeutischen Unternehmen bereits im März Impfstoffe verbindlich bestellen. Die Preise würden jedoch erst weit nach diesem Zeitpunkt bekannt gegeben. Das mache es für Ärzte schwer, eine tragfähige und wirtschaftliche Entscheidung zu treffen. Diese Verunsicherung habe zur Folge, „dass bei der Bestellung von Impfstoffmengen (zu) vorsichtig kalkuliert wird und darauf gehofft werden muss, dass zeitnahe Nachbestellungen bei den Herstellern möglich sind“. Diese Nachbestellungen konnten zuletzt allerdings nicht im erforderlichen Umfang erfüllt werden.
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