Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum GSAV

Länder wollen mehr Sicherheit in der Impfstoffversorgung

Berlin - 04.03.2019, 17:00 Uhr

Die Versorgung mit Grippeimpfstoffen beschäftigt Bund und Länder gleichermaßen. (Foto: weyo / stock.adobe.com)

Die Versorgung mit Grippeimpfstoffen beschäftigt Bund und Länder gleichermaßen. (Foto: weyo / stock.adobe.com)


Die Große Koalition will mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz die rechtlichen Vorgaben für die Versorgung und Vergütung mit (Grippe-)Impfstoffen neu aufstellen. Die Länder nutzen indessen auch das Gesetzgebungsverfahren zum GSAV, um ihre Anliegen zum Thema unterzubringen: Sie drängen auf eine rechtzeitige Preisauskunft der Hersteller saisonaler Grippeimpfstoffe und Sicherheit für Ärzte bei der Vorbestellung von Impfstoffen.

Nach den ernüchternden Erfahrungen der aktuellen Grippesaison – der ersten ohne Rabattverträge und mit Vierfachimpfstoffen als GKV-Regelleistung – will der Gesetzgeber erneut im Impfstoffbereich nachjustieren. Das wird im Rahmen  des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) geschehen. Derzeit sieht ein noch nicht abschließend abgesegneter Änderungsantrag vor, dass die Apotheken für Grippeimpfstoffe einen Zuschlag von einem Euro je Impfdosis, höchstens jedoch 75 Euro pro Verordnungszeile sowie die Umsatzsteuer bekommen. Dies soll in der Arzneimittelpreisverordnung fixiert werden. Vorgesehen ist überdies, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bis zum 15. Januar eines Kalenderjahres den Bedarf an saisonalen Grippeimpfstoffen an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) meldet. Das PEI soll den Bedarf so messen, weitere 10 Prozent aufschlagen und bis zum 15. März eines jeden Jahres die Hersteller über den Bedarf informieren.

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Doch die Länder haben noch weitergehende Wünsche, die sie im nun gerne im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) berücksichtigt wüssten. Das zeigen die Empfehlungen, die der Gesundheitsausschuss des Bundesrats dem Plenum für seine anstehende Stellungnahme zum GSAV vorgelegt hat. Demnach soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, „von Doppelregulierungen im Krankenversicherungsrecht zur Wirtschaftlichkeit von Impfstoffen Abstand zu nehmen“. Dabei nimmt er ausdrücklich Bezug auf § 130a Abs. 2 SGB V, der einen Herstellerrabatt bestimmt, der sich nach einem europäischen Referenzpreis bemisst. Im TSVG ist geplant, dieses System nachzujustieren. Dieses Verfahren sei ausreichend, um die Wirtschaftlichkeit der Impfstoffversorgung zu gewährleisten, heißt es in der Begründung der Bundesratsausschüsse.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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