Retax-Quickie

Cannabis-Vaporizer auf Rezept: Was Apotheker wissen sollten

Berlin - 01.03.2019, 11:15 Uhr

Medizinalhanf sollte mit einem Vaporizer verdampft werden. Die Kostenübernahme ist gegebenenfalls mit der Krankenkasse zu klären. (m / Foto: imago)

Medizinalhanf sollte mit einem Vaporizer verdampft werden. Die Kostenübernahme ist gegebenenfalls mit der Krankenkasse zu klären. (m / Foto: imago)


Medizinalhanf soll vom Patienten nicht geraucht, sondern verdampft werden. Darüber sind sich Apotheker, Ärzte und Kassen einig. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Vaporizer. Dass die entsprechenden Hilfsmittelverordnungen allerdings noch nicht in der Versorgungsroutine angekommen sind, zeigt ein aktueller Retaxfall des Deutschen Apotheken Portals.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des sogenannten Cannabisgesetzes, wirft Medizinalhanf in der Apotheke immer noch viele Fragen auf. Als würden Lieferengpässe oder umständliche Identitätsprüfungen nicht genug Aufwand verursachen –  auch Hilfsmittelverordnungen über Verdampfungsgeräte können den Apotheker vor Herausforderungen stellen. Und offenbar auch die eine oder andere Krankenkasse. Dies zeigt ein aktueller Fall aus dem Forum des Deutschen Apotheken Portals (DAP).

Therapeuten und Kassen: Dampfen, nicht rauchen

Verdampfungsgeräte, auch Vaporizer genannt, ermöglichen dem Patienten die verbrennungsfreie Inhalation von Cannabisblüten. Diese Anwendungsart  ist deutlich schonender, als einen Joint zu rauchen. Außerdem funktioniert das Vaporisieren tabak- und nikotinfrei, weshalb es auch im Freizeitbereich z. B. bei Nichtrauchern beliebt ist. Außerdem lässt sich bei den Verdampfungsgeräten die Temperatur stufenlos regeln. Dies ist relevant, da sich die Zusammensetzung des Inhalats je nach Temperatur unterscheidet. 

Zu medizinischen Zwecken sollen Cannabisblüten deshalb ausschließlich verdampft und nicht geraucht werden. Dies sehen auch einige gesetzliche Krankenkassen so: Ist eine Therapie mit Cannabisblüten erst einmal genehmigt, so besteht oft auch die Chance, dass die Kasse die Kosten für den Vaporizer übernimmt.

Notwendige Voraussetzung: Genehmigung der Blütentherapie

Geräte, die auch zur medizinischen Anwendung zugelassen sind, wie beispielsweise der tragbare Mighty medic® oder der stationäre Volcano medic® von Storz & Bickel kosten zwischen 300 und 600 Euro. Preisdiskussionen mit den Kostenträgern sind daher nicht auszuschließen.

Bevor man also servicebewusst das Gerät bestellt, empfiehlt es sich, bei Kassenpatienten auf folgende Punkte zu achten:

  • Notwendige Voraussetzung für die Erstattung des Vaporizers ist, dass zuvor die Therapie mit Cannabisblüten genehmigt wurde.  
  • Bei einigen Krankenkassen ist in der Apothekensoftware zwar bereits eine Hilfsmittelpreisvereinbarung zu finden. Aber manche Kassen wollen dennoch vorab einen Kostenvoranschlag sehen, was in der EDV vermerkt ist.
  • Die Genehmigung dieses Kostenvoranschlages ist abzuwarten.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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