Die LAGI weist auf die Bedeutung vollständiger
Vorbestellungen hin – denn auf deren Basis rechneten die Impfstoffhersteller den
Gesamtbedarf hoch. Doch vor einem Jahr waren diese Vorbestellungen gerade nicht
deutschlandweit umfassend. Daher werde sich auf Antrag Bayerns die AG
Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden
(AOLG) Anfang März bei einem Treffen in Schwerin damit befassen, dass auch die
Ärzte in den anderen Bundesländern ausreichend Grippeimpfstoff vorbestellen.
Nicht zuletzt betont die LAGI, dass es dem
Bundesgesetzgeber obliegt, wesentliche Änderungen an der Systematik der
Beschaffung und Finanzierung von Impfstoffen vorzunehmen. Deshalb werde sich
Bayern auf Bundesebene im Rahmen des laufenden Verfahrens für das Gesetz für
mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) mit einem Antrag für eine
verbesserte Versorgungssituation einsetzen: Danach soll Ärzten künftig eine
vollständige Vorbestellung (100 Prozent) des prognostizierten Bedarfs an
Grippeimpfstoff ohne drohende Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Krankenkassen
ermöglicht werden.
Außerdem soll aus bayerischer Sicht auf eine Doppelregulierung zur
Wirtschaftlichkeit von Impfstoffen verzichtet werden. Die derzeit im Regierungsentwurf
für das Terminservice- und Versorgungsstärkungsgesetz (TSVG) vorgesehene zusätzliche
Rabattierung von Impfstoffen könnte zu einer angespannten Liefer- und
Versorgungssituation aller Impfstoffe führen, so die LAGI. Auch die Koalitionsfraktionen
haben bereits Formulierungshilfen für Änderungsanträge vorgelegt, die keine
zusätzlichen Zwangsrabatte mehr vorsehen. Die LAGI weist zudem darauf hin, dass
im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auch die Lagerung und Verteilung von
Impfstoffen angemessen finanziert sein sollten.
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