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Frauenärztlicher kongress
Wechseljahre: Wann Estrogene sinnvoll sind
Nur Arzneimittel aus der Apotheke!
Auch zu Apotheken äußern sich die beiden Frauenärztinnen, und brechen hier eine Lanze für apothekenpflichtige Arzneimittel: „Nur zugelassene Arzneimittel unterliegen dem strengen Deutschen Arzneibuch; nur hier kann die Frau sich darauf verlassen, dass auch wirklich die richtigen Wirkstoffe in ausreichender Konzentration enthalten sind, dass ihre Herstellung und Qualität geprüft wurden. Die Präparate, die beim Drogerie-Discounter, im Reformhaus und in Bioläden erhältlich sind, enthalten beim genauen Hinsehen meist die Bezeichnung ‚Nahrungsergänzungsmittel‘ oder auch ‚Medizinprodukt‘. Das bedeutet, dass sie keine Arzneimittel sind und gar nicht arzneilich wirken dürfen.“
Die Patientinnen sollten folglich ihre Arzneimittel immer in der Apotheke holen.
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