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Gesundheitsdaten
Gabelmann (Linke) fordert gesondertes Datenschutzniveau für Versandhändler
Die Linksfraktion im Bundestag lässt in Sachen Arzneimittel-Versandhandel nicht locker. In einer Anfrage an die Bundesregierung thematisierte die Linke neben der Beratungsqualität der Versender auch die Sicherheit von Patientendaten und deren eventuelle Weitergabe an Drittunternehmen. Die Bundesregierung verweist auf die Landesbehörden und erklärt, dass keine neuen Datenschutz-Richtlinien für Versender geplant seien. Doch genau das will die Linken-Arzneimittelpolitikerin und Apothekerin Sylvia Gabelmann erreichen.
Seit Jahren steht die Linksfraktion im Bundestag dem Arzneimittel-Versandhandel kritisch gegenüber. Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung forderte die Oppositionsfraktion mehrfach das Rx-Versandverbot. Derzeit beschäftigen sich die Linken aber vermehrt mit der Beratungsqualität im Versandhandel und mit der Sicherheit persönlicher Daten der Patienten. Im vergangenen Jahr stellte die Linken-Arzneimittelexpertin und Apothekerin Sylvia Gabelmann beispielsweise eine Kleine Anfrage, unter anderem zum Thema Tracking. Der Vorwurf der Linken: Kunden von DocMorris und Co. geben „im Regelfall“ ihre Einwilligung dazu, dass persönliche Daten an Internetkonzerne wie Google, Facebook Microsoft oder Yahoo weitergegeben werden. Das BMG hatte seinerzeit geantwortet, dass die Versender nur dann Daten zu Remarketing-Zwecken erheben dürften, wenn eine Einwilligung des Kunden vorliege.
Doch die Linken wollen bei diesem Thema nicht locker lassen und stellten im Januar eine weitere, ausführlichere Anfrage an das BMG. Deren Beantwortung liegt DAZ.online jetzt vor. Das Ministerium verweist immer wieder auf die seit dem vergangenen Jahr geltende EU-Datenschutz-Grundversorgung (DSGVO). Darin sei klar festgehalten: Personenbezogene Gesundheitsdaten können nur dann von den Versendern an Dritte weitergegeben werden, wenn der Patient ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
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Die Linksfraktion will außerdem wissen, wann eine Weitergabe der Daten beispielsweise an Facebook oder Google auch ohne ausdrückliche Zustimmung möglich wäre. Erneut verweist das Ministerium auf die DSGVO und beschreibt sogenannte Erlaubnisvorbehalte. Zur Erklärung: In Artikel 6 der DSGVO sind einige Bedingungen aufgeführt, die erfüllt sein müssen, damit die Verarbeitung von Daten (also auch das Speichern und Weiterleiten an Dritte) genehmigt ist. Das BMG stellt an mehreren Stellen aber klar, dass für personenbezogene Daten, in denen es beispielsweise um genetische Informationen, die Gesundheit oder das Sexualleben geht, laut DSGVO (Artikel 9) besondere Ansprüche gelten. Hier sei eine „ausdrückliche“ Einwilligung erforderlich.
Zum „Tracking“ und Remarketing äußert sich das Ministerium zurückhaltend. Zur Erklärung: Von „Remarketing“ spricht man, wenn das Nutzungsverhalten der Kunden in irgendeiner Weise gespeichert wird, um demselben Kunden dazu passende Angebote zu machen. Ein Beispiel dafür sind die sogenannten „Custom Audiences“, die zum Beispiel auf Facebook zum Einsatz kommen. Dabei werden Personen, die bereits mit dem jeweiligen Unternehmen in Kontakt stehen zu einer Zielgruppe hinzugefügt, die dann über das soziale Netzwerk regelmäßig mit Werbung zu dem spezifischen Thema konfrontiert werden. Auch andere soziale Netzwerke haben solche Remarketing-Funktionen.
Gabelmann: Gesundheitsdaten nicht an Datenkraken weiterleiten
Das Ministerium erklärt in seiner Antwort, dass derzeit noch nicht abschließend geklärt sei, ob solche Aktivitäten durch Artikel 6 Absatz f der DSGVO gestützt seien. In diesem Absatz der DSGVO wird erklärt, dass die Datenverarbeitung rechtmäßig ist, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist.
Oft verweist das Ministerium an die Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder – beispielsweise bei der Frage, ob es in Ordnung ist, wenn Daten an Firmen weitergegeben werden, über die der Kunde keine weiteren Informationen erhält. Ganz grundsätzlich erklärt das Ministerium auch, dass die Landesbehörden dafür zuständig sind, zu überprüfen, ob die einzelnen Versender sich an die Daten-Regeln halten. Auch die Konformität der einzelnen Datenschutzerklärungen der Versender müsse durch die Länder überprüft werden. Grundsätzlich stellt das BMG auch klar, das keine weiteren Änderungen geplant sind: „Es sind keine Neuregelungen in Bezug auf die Datenverarbeitung in Versandapotheken vorgesehen“, heißt es.
Der Linken-Politikerin Sylvia Gabelmann reichen diese Antworten nicht aus:
Es kann nicht sein, dass Menschen durch einen Standardklick beim Aufruf der ersten Seite einer Internetapotheke einwilligen, dass sensible Gesundheitsdaten erhoben und an Datenkraken weitergeleitet werden. Selbst die wenigen Nutzerinnen und Nutzer, die sich zuvor durch die Datenschutzerklärungen gearbeitet haben, haben kaum eine Chance, sich ein hinreichendes Bild von Art und Umfang der Datenverarbeitung zu machen. Von einer ausdrücklichen und informierten Einwilligung kann nach meiner Ansicht keine Rede sein. Es muss verhindert werden, dass Gesundheitsprofile erstellt und ohne Wissen der Betroffenen zum Beispiel mit Facebook-Daten verknüpft werden.“
Für Gabelmann entsteht der Verdacht, dass „Kunden für die Rabatte bei Internetapotheken mit den eigenen Gesundheitsdaten bezahlen“. Die Apothekerin weist die Bundesregierung daraufhin, dass durchaus strengere datenschutzrechtliche Auflagen in den EU-Staaten möglich seien. Und weiter: „Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Möglichkeiten zu nutzen und für die Kundinnen und Kunden von Internetapotheken ein Datenschutzniveau vorzuschreiben, das der besonderen Sensibilität der Daten angemessen ist.“ Dass das für EU-Versender kaum möglich ist, sei ein weiteres Argument für das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten.
3 Kommentare
verwählt
von Thorsten Dunckel am 26.02.2019 um 17:00 Uhr
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verwählt?!
von Thorsten Dunckel am 21.02.2019 um 18:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: verwählt
von Oggy am 26.02.2019 um 15:48 Uhr
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