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Gesundheitsdaten
Gabelmann (Linke) fordert gesondertes Datenschutzniveau für Versandhändler
Gabelmann: Gesundheitsdaten nicht an Datenkraken weiterleiten
Das Ministerium erklärt in seiner Antwort, dass derzeit noch nicht abschließend geklärt sei, ob solche Aktivitäten durch Artikel 6 Absatz f der DSGVO gestützt seien. In diesem Absatz der DSGVO wird erklärt, dass die Datenverarbeitung rechtmäßig ist, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist.
Oft verweist das Ministerium an die Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder – beispielsweise bei der Frage, ob es in Ordnung ist, wenn Daten an Firmen weitergegeben werden, über die der Kunde keine weiteren Informationen erhält. Ganz grundsätzlich erklärt das Ministerium auch, dass die Landesbehörden dafür zuständig sind, zu überprüfen, ob die einzelnen Versender sich an die Daten-Regeln halten. Auch die Konformität der einzelnen Datenschutzerklärungen der Versender müsse durch die Länder überprüft werden. Grundsätzlich stellt das BMG auch klar, das keine weiteren Änderungen geplant sind: „Es sind keine Neuregelungen in Bezug auf die Datenverarbeitung in Versandapotheken vorgesehen“, heißt es.
Der Linken-Politikerin Sylvia Gabelmann reichen diese Antworten nicht aus:
Es kann nicht sein, dass Menschen durch einen Standardklick beim Aufruf der ersten Seite einer Internetapotheke einwilligen, dass sensible Gesundheitsdaten erhoben und an Datenkraken weitergeleitet werden. Selbst die wenigen Nutzerinnen und Nutzer, die sich zuvor durch die Datenschutzerklärungen gearbeitet haben, haben kaum eine Chance, sich ein hinreichendes Bild von Art und Umfang der Datenverarbeitung zu machen. Von einer ausdrücklichen und informierten Einwilligung kann nach meiner Ansicht keine Rede sein. Es muss verhindert werden, dass Gesundheitsprofile erstellt und ohne Wissen der Betroffenen zum Beispiel mit Facebook-Daten verknüpft werden.“
Für Gabelmann entsteht der Verdacht, dass „Kunden für die Rabatte bei Internetapotheken mit den eigenen Gesundheitsdaten bezahlen“. Die Apothekerin weist die Bundesregierung daraufhin, dass durchaus strengere datenschutzrechtliche Auflagen in den EU-Staaten möglich seien. Und weiter: „Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Möglichkeiten zu nutzen und für die Kundinnen und Kunden von Internetapotheken ein Datenschutzniveau vorzuschreiben, das der besonderen Sensibilität der Daten angemessen ist.“ Dass das für EU-Versender kaum möglich ist, sei ein weiteres Argument für das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten.
3 Kommentare
verwählt
von Thorsten Dunckel am 26.02.2019 um 17:00 Uhr
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verwählt?!
von Thorsten Dunckel am 21.02.2019 um 18:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: verwählt
von Oggy am 26.02.2019 um 15:48 Uhr
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