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OTC für Erwachsene – muss die Diagnose aufs Rezept?

Stuttgart - 31.01.2019, 14:00 Uhr

Ausnahme vom Verordnungsausschluss? Die Apotheke muss bei OTC-Rezepten nur prüfen, ob die Ausnahme grundsätzlich besteht. (j/Foto: imago)

Ausnahme vom Verordnungsausschluss? Die Apotheke muss bei OTC-Rezepten nur prüfen, ob die Ausnahme grundsätzlich besteht. (j/Foto: imago)


Diagnose auf dem Rezept = erweiterte Prüfpflicht

Schreibt der Arzt allerdings eine Diagnose aufs Rezept, muss die Apotheke sicherstellen, dass das Arzneimittel für diese Indikation tatsächlich verordnet werden kann. Es gilt dann die sogenannte erweiteret Prüfpflicht. So kann beispielsweise eine Verordnung über Tebonin 240 mg ohne Angaben zur Diagnose zulasten der GKV abgegeben werden – natürlich unter Beachtung etwaiger Rabattverträge. Die Verantwortung liegt in der Hand des Arztes. 

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Schreibt der Arzt aber dazu „Diagnose Tinnitus“ – für diese Indikation gibt es für Ginkgo keine Ausnahme, sondern nur für Demenz – muss der Patient das Mittel selbst zahlen beziehungsweise empfiehlt es sich dann, Rücksprache mit dem Arzt zu halten.

Wann muss die Diagnose auf das Rezept?

Auch Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren müssen nicht auf dem Rezept vermerkt werden. Ist ein OTC-Präparat für ein Kind oder einen Jugendlichen unter 18 Jahren verschrieben, kann die Apotheke es abgeben. Eine erweiterte Prüfpflicht auf das Vorliegen einer Entwicklungsstörung besteht nicht.

Zwingend notwendig ist eine Diagnose bei Hilfsmittelrezepten.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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