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Kleine Anfrage
Linke sorgen sich um Datenschutz im Arzneimittel-Versandhandel
Einwilligung oder kein Widerspruch?
Gabelmann hatte bereits im vergangenen Jahr hinterfragt, ob diese Werbetechnik beim Arzneimittelversand datenschutzkonform sei. Das BMG hatte seinerzeit geantwortet, dass die Versender nur dann Daten zu Remarketingzwecken erheben dürften, wenn eine Einwilligung des Kunden vorliege. Doch diese Einwilligung ist häufig im Kleingedruckten als Möglichkeit versteckt, der Datenweitergabe zu widersprechen. Um diesen Hinweis zu finden, muss man aktiv danach suchen – und am besten über eine sehr gute Sehkraft oder Brille verfügen.
In ihrer aktuellen Anfrage wollen die Linken daher wissen, ob es aus Sicht der Regierung genüge, wenn im Kleingedruckten ein Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit steht, oder eine direkte Information an prominenterer Stelle zu bevorzugen sei, die beispielsweise beim Bestellvorgang angezeigt wird.
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Black-Box: Wo landen meine Daten?
Außerdem fragen die Linken, ob es die Bundesregierung problematisch findet, wenn über die Art der Weiterverarbeitung im Rahmen des Remarketings keine näheren Angaben gemacht werden können. Denn wo Gesundheitsdaten beim Online-Shopping am Ende landen können, ist in manchen Fällen eine Black-Box. Als ein Beispiel nennen die Linken in ihrer Vorbemerkung die Versandapotheke apotheke.de. Bei einem Bestellvorgang willigt der Kunde ein, wenn er nicht ausdrücklich wiederspricht, dass seine Daten unteranderem an Google AdSense, Google Adwords Conversion, Facebook Custom Audiences und Microsoft (BingUniversal Event Tracking) weitergegeben werden. In dem Hinweis zur Datenverarbeitung heißt es lapidar:„Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Facebook erhoben werden."
1 Kommentar
Datenschutz - nee is klar - alles sicher
von ratatosk am 31.01.2019 um 19:12 Uhr
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