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Kleine Anfrage
Linke sorgen sich um Datenschutz im Arzneimittel-Versandhandel
Wie vertraulich sind Arzneimittelbestellungen im Internet? Die Linksfraktion im Bundestag fühlt der Regierung mit einer kleinen Anfrage mit 22 Unterpunkten zum Versandhandel auf den Zahn. Unter Federführung ihrer Arzneimittelexpertin und Apothekerin Sylvia Gabelmann wollen die Linken wissen, ob Kunden vor der Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten besser geschützt werden könnten. Denn laut den Linken geben einige Versender die Daten an große Internetkonzerne weiter. Außerdem geht es den Linken um die unterschiedlichen Beratungspflichten von Versendern und Präsenzapotheken.
Klick, Häkchen und fertig ist die Bestellung. Sehr häufig wissen wir gar nicht, wie viele private Informationen wir beim Online-Shopping preisgeben und wo diese überall landen. Sollte bei sensiblen Gesundheitsdaten eine Grenze gezogen werden und wenn ja, wo?
Damit befasst sich unter anderem eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zum Arzneimittelversandhandel. Neben dem Datenschutz geht es in den 22 Teilfragen auch darum, wie Versender ihrer Beratungspflicht nachkommen. Hauptfragestellerin ist die Arzneimittelexpertin der Linksfraktion und die einzige Apothekerin im Bundestag, Sylvia Gabelmann, die sich wiederholt für ein Rx-Versandverbot eingesetzt hatte.
Landen sensible Daten beim Arbeitgeber?
Was den Datenschutz beim Arzneimittelversand betrifft, ist der Vorbemerkung der Linken eine deutliche Besorgnis zu entnehmen: „Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist aber deswegen sensibel, weil notwendigerweise Gesundheits- und andere Sozialdaten übermittelt werden.“
Die Linken fragen, inwiefern es legal ist, dass Versandapotheken diese sensiblen Daten an andere Firmen wie beispielsweise Facebook oder Google weitergeben, auch wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Insbesondere, wenn es sich um Daten handele, die Rückschlüsse auf Erkrankungen oder das Sexualleben des Kunden erlauben. Außerdem fragen die Linken, ob es nach Ansicht der Bundesregierung ausgeschlossen werden kann, dass solche sensiblen Informationen auch beim Arbeitgeber oder der Versicherung des Bestellenden landen.
Datenweitergabe an Facebook, Google & Co
Bei diesen Fragen geht es um das sogenannte Remarketing,
worunter man die Datenweitergabe durch online-Verkäufer an Drittfirmen wie beispielsweise an Facebook
oder Google versteht. Dadurch erreichen die Internethändler, dass die Kunden
auf Facebook oder Google personalisierte Werbung angezeigt bekommen. Und davon
machen auch Arzneimittelversender Gebrauch.
Wie aus der Vorbemerkung der aktuellen Anfrage der Linken hervor geht, passiert dies der Fraktion zufolge in nicht unerheblichem Ausmaß: „Wer bei Docmorris bestellt, gibt beispielswiese im Regelfall seine Einwilligung, dass Daten an folgende Firmen übermittelt werden: „Google (USA), Criteo (Frankreich), Kairion, Adition technologies, EPROFESSIONAL, Outbrain (USA), Active Agent, Affilinet, Microsoft (USA), The Reach Group, Yahoo (Kanada), NEORY, Facebook (Irland) und ADEX.”
Einwilligung oder kein Widerspruch?
Gabelmann hatte bereits im vergangenen Jahr hinterfragt, ob diese Werbetechnik beim Arzneimittelversand datenschutzkonform sei. Das BMG hatte seinerzeit geantwortet, dass die Versender nur dann Daten zu Remarketingzwecken erheben dürften, wenn eine Einwilligung des Kunden vorliege. Doch diese Einwilligung ist häufig im Kleingedruckten als Möglichkeit versteckt, der Datenweitergabe zu widersprechen. Um diesen Hinweis zu finden, muss man aktiv danach suchen – und am besten über eine sehr gute Sehkraft oder Brille verfügen.
In ihrer aktuellen Anfrage wollen die Linken daher wissen, ob es aus Sicht der Regierung genüge, wenn im Kleingedruckten ein Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit steht, oder eine direkte Information an prominenterer Stelle zu bevorzugen sei, die beispielsweise beim Bestellvorgang angezeigt wird.
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Frage der Linksfraktion
Wann dürfen Versandapotheken Kundendaten fürs „Remarketing“ verwenden?
Black-Box: Wo landen meine Daten?
Außerdem fragen die Linken, ob es die Bundesregierung problematisch findet, wenn über die Art der Weiterverarbeitung im Rahmen des Remarketings keine näheren Angaben gemacht werden können. Denn wo Gesundheitsdaten beim Online-Shopping am Ende landen können, ist in manchen Fällen eine Black-Box. Als ein Beispiel nennen die Linken in ihrer Vorbemerkung die Versandapotheke apotheke.de. Bei einem Bestellvorgang willigt der Kunde ein, wenn er nicht ausdrücklich wiederspricht, dass seine Daten unteranderem an Google AdSense, Google Adwords Conversion, Facebook Custom Audiences und Microsoft (BingUniversal Event Tracking) weitergegeben werden. In dem Hinweis zur Datenverarbeitung heißt es lapidar:„Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Facebook erhoben werden."
Plant die Regierung nationale Sonderregelungen?
Des Weiteren fragen die Linken, ob die Bundesregierung beabsichtige, die Weitergabe von Gesundheitsdaten auf nationaler Ebene aktiv zu beschränken. Dabei verweisen die Fragesteller auf den Artikel 9 Absatz 4 DSGVO, demzufolge Mitgliedsstaaten nationale Beschränkungen einführen können, wenn die Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten betroffen ist. Bei weiteren Fragen geht es darum, ob es unterschiedliche Anforderungen bei der Einhaltung von sozial- und datenschutzrechtlichen Vorgaben zwischen ausländischen und deutschen Versendern gibt.
„Systematische Ungleichbehandlung“ bei der Beratungspflicht
Der zweite Themenkomplex dreht sich um die Beratungspflicht. Hier besteht nach Auffassung der Linksfraktion ein Ungleichgewicht bei den Anforderungen, die an Versender und Präsenzapotheken gestellt werden. Dabei berufen sich die Fragesteller auf eine Aussage des BMG von 2013, derzufolge es für Versender genüge, eine Telefonnummer anzugeben, um ihrer Beratungspflicht nachzukommen. Demgegenüber stehe die Verpflichtung zur aktiven Beratung gemäß Apothekenbetriebsordnung, die die Vor-Ort-Apotheke erfüllen muss.
„Inwiefern sieht die Bundesregierung hier eine systematische Ungleichbehandlung?“, lautet eine Teilfrage. Und – angenommen, dass vor allem Kunden mit geringem Beratungsbedarf online bestellen – inwieweit werde aus Sicht der Bundesregierung Rosinenpickerei seitens der Versender betrieben?
Abschließend stellen Gabelmann und Kollegen die Apothekenhonorierung in Frage. So erhielten derzeit sowohl Versender als auch Präsenzapotheken pro Packung dieselbe Pauschale für die Beratung. Unter der Annahme, dass Versandapotheken diese Leistung in deutlich geringerem Ausmaß erbringen als die Vor-Ort-Apotheken, fragen die Linken, ob die Bundesregierung plane, die Beratungspauschale für Versandapotheken abzusenken.
1 Kommentar
Datenschutz - nee is klar - alles sicher
von ratatosk am 31.01.2019 um 19:12 Uhr
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