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Spahn zum GSAV
„Bei Importarzneimitteln werden nicht nur die Importeure von Margen profitieren“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) gefundene Neuregelung zur Importförderklausel verteidigt. Spahn sagte, man habe „einen klugen Kompromiss“ gefunden. Zuletzt hatte es große Verwirrung um die Importförderklausel gegeben, weil es zwischenzeitlich einen Entwurf gab, der eine komplette Streichung der Klausel vorgesehen hatte.
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das GSAV beschlossen, das erste Arzneimittel-Gesetz in der Amtszeit von Jens Spahn als Bundesgesundheitsminister. Das Vorhaben enthält mehrere Punkte, die auch für die Apotheker relevant sind. Denn mit dem GSAV reagiert Spahn auf die Arzneimittel-Skandale des Sommers: Valsartan, Lunapharm und Bottrop. So sind beispielsweise engmaschigere Apothekenkontrollen vorgesehen und diverse Neuregelungen, die bei Arzneimittel-Rückrufen greifen sollen. Unabhängig davon werden mit dem Gesetz aber auch die Einführung des E-Rezeptes konkretisiert und das sogenannte Fernverordnungsverbot aufgehoben.
Diskussionen um Zyto-Honorar und Importförderklausel
Heftige Diskussionen hatte es in den vergangenen Wochen auch um die Zukunft des Zyto-Honorars und der Importförderklausel gegeben. Im ersten Referentenentwurf war beispielsweise ein komplett neues Zyto-Honorar für die Apotheker vorgesehen. Geplant war ein Fixum von 110 Euro für die Herstellung. Außerdem sollten die Apotheker bei der Abrechnung mit den Kassen nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis erhalten und die Preisverhandlungen ausschließlich zwischen Kassen und Herstellern stattfinden. Doch im nun beschlossenen Kabinettsentwurf ist diese Regelung nicht mehr enthalten.
Ähnlich erging es der Importförderklausel.
Ursprünglich wollte das BMG die sogenannte 15-Euro-Grenze in der 15/15-Regel (§ 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) abschaffen. Doch in
einem zwischenzeitlichen Entwurf war auf einmal eine komplette Streichung
enthalten. Nur wenige Stunden später gab es dann aber einen Entwurf, der eine
ganz neue Regelung enthielt, die sich an der zwischen Apothekern und Kassen für
den neuen Rahmenvertrag ausgehandelten Lösung orientiert. Für die Abgabe von
Importarzneimitteln ist künftig eine Regelung in drei Preisstufen vorgesehen. Bis zum jüngsten Entwurf wurde an dieser Bestimmung gefeilt.
2 Kommentare
Importe
von Karl Friedrich Müller am 30.01.2019 um 18:55 Uhr
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SPATRU
von Dr.Diefenbach am 30.01.2019 um 17:09 Uhr
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