Referentenentwurf des justizministeriums

Grüne und Linke: Pille bis 22 Jahre zu erstatten, reicht nicht aus

Berlin - 29.01.2019, 16:30 Uhr

Die Bundesregierung will die Altersgrenze für die Erstattung von Kontrazeptiva von 20 auf 22 Jahre anheben. Für die Grünen und Linken reicht das nicht aus. (m / Foto: imago)

Die Bundesregierung will die Altersgrenze für die Erstattung von Kontrazeptiva von 20 auf 22 Jahre anheben. Für die Grünen und Linken reicht das nicht aus. (m / Foto: imago)


Im Referentenentwurf zur Anpassung des Werbeverbots zu Schwangerschaftsabbrüchen hat die Bundesregierung noch eine Überraschung untergebracht: Und zwar sollen Kontrazeptiva bis zu einem Alter von 22 Jahren, statt bisher 20 Jahren, von den Kassen bezahlt werden. Die Grünen und Linken halten diesen Vorschlag für einen schwachen Kompromiss. Im vergangenen Sommer hatten beide Oppositionsfraktionen gefordert, den Zugang zu Verhütungsmitteln zu erleichtern – unabhängig vom Alter.

Nach langem Streit um das Werbeverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen haben sich Union und SPD nun auf einen Kompromiss geeinigt. Im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bleibt das Verbot zwar bestehen. Doch der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch soll um einen Absatz ergänzt werden, demzufolge Ärzte darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen können.

Kompromisslösung unzureichend

Derselbe Referentenentwurf beinhaltet auch einen Änderungsvorschlag zum SGB V. Demzufolge sollen Frauen bis zu einem Alter von 22 Jahren orale Kontrazeptiva auf Kassenrezept erhalten. „Die Regelung soll dazu beitragen, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und insbesondere jungen Frauen einen selbstbestimmten Umgang mit Mitteln der Empfängnisverhütung ermöglichen“, heißt es in dem Referentenentwurf, der DAZ.online vorliegt. 

Derzeit gilt eine Altersgrenze von 20 Jahren, sofern keine medizinische Indikation vorliegt. Diese nun lediglich um zwei Jahre anzuheben, ist ein schwacher Kompromiss, finden die Grünen und Linken. Im vergangenen Sommer hatten beide Oppositionsfraktionen Anträge im Bundestag gestellt, bei denen es um einen erleichterten Zugang zu einer selbstbestimmten Familienplanung geht. Welche Personengruppen von welchen Verhütungsmitteln profitieren sollen, darin unterscheiden sich die Anträge. So fordern die Grünen, dass Sozialhilfeempfängerinnen, unabhängig vom Lebensalter, ärztlich verordnete Verhütungsmittel kostenfrei bekommen sollen. Außerdem sollen Empfänger von Transferleistungen auch Kondome bezahlt bekommen.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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