Grenzüberschreitende Arzneimittelversorgung

Finnen können E-Rezepte in Estland einlösen

Berlin - 23.01.2019, 10:15 Uhr

Finnische Ärzte können elektronische Rezepte ausstellen, die Patienten seit dieser Woche in Estland in bestimmten Apotheken einlösen können. ( r / Foto: Rawf8 / stock.adobe.com)

Finnische Ärzte können elektronische Rezepte ausstellen, die Patienten seit dieser Woche in Estland in bestimmten Apotheken einlösen können. ( r / Foto: Rawf8 / stock.adobe.com)


Portugal, Griechenland und Zypern als Vorreiter

Begeistert von den neuen digitalen Möglichkeiten ist auch EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis: „Der Austausch von elektronischen Verschreibungen und Patientenkurzakten ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Patienten, da Ärzte so die Krankengeschichte ausländischer Patienten besser verstehen können und das Risiko einer falschen Medikation und die Kosten für doppelte Untersuchungen verringert werden können. Die Kommission wird den Ausbau dieses Austauschs in der EU weiter unterstützen.“

Bislang sind 22 Mitgliedstaaten an der digitalen E-Health-Dienste-Infrastruktur beteiligt, darunter auch Deutschland. Diese werden laut Kommission voraussichtlich ab Ende 2021 elektronische Verschreibungen und Patientenkurzakten austauschen, heißt es seitens der Kommission. Zehn Mitgliedstaaten (Finnland, Estland, Tschechien, Luxemburg, Portugal, Kroatien, Malta, Zypern, Griechenland und Belgien) beginnen möglicherweise bereits Ende 2019 mit diesem Austausch.

Das E-Rezept in Deutschland

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) begrüßt die europäische Zusammenarbeit, um die Versorgung auch über Grenzen hinweg sicher unterstützen zu können. Hierzulande braucht man aber noch etwas Zeit. In Deutschland ist bekanntlich die gematik mit dem Aufbau der nationalen Telematikinfrastruktur beauftragt. Der derzeitige Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung sieht vor, dass die gematik bis zum 30. Juni 2020 auch die technischen Voraussetzungen zur Einführung elektronischer Arzneimittelverordnungen schafft. Die Selbstverwaltung soll zugleich die erforderlichen Regelungen für die Verwendung von E-Rezepten festlegen.

Wie eine Ministeriumssprecherin erklärte, habe sich sich das BMG dafür eingesetzt, dass sich die gematik auch bei den laufenden Arbeiten auf europäischer Ebene einbringt. „Auf Basis dieser Arbeiten wird geprüft, wie ein solcher europäischer Dienst dauerhaft angeboten werden kann, einschließlich regionaler Erprobungen“, so die Sprecherin. Und weiter: „Der europäische Austausch von elektronischen Rezepten wird mit der aktuellen Beschleunigung zur Einführung des elektronischen Rezeptes in Deutschland relevanter“.  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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