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Influenzasaison 2018/19
Wer ist schuld am Grippeimpfstoffmangel? (2)
Welche Rolle spielte der G-BA?
Worauf GSK hier wohl anspielt, ist nicht zuletzt die späte Entscheidung des G-BA, dass Influenzaimpfungen künftig standardmäßig statt mit einer trivalenten mit einer tetravalenten Vakzine durchgeführt und auch von den Krankenkassen erstattet werden. Die soll ihren Anteil zu einer zögerlichen Vorbestellung der Impfstoffe beigetragen haben und zur angespannten Versorgungssituation aktuell.
Hätte sich der G-BA mehr beeilen müssen?
Zur Erinnerung: Die Ständige Impfkommission (STIKO) sprach bereits am 11. Januar dieses Jahres offiziell ihre Empfehlung für eine Vierfach-Grippeimpfung aus. „Zu Änderungen der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission hat der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb von drei Monaten nach ihrer Veröffentlichung eine Entscheidung zu treffen“, heißt es in § 20i Abs. 1 S. 5 SGB V. Die Frist von drei Monaten zur Umsetzung der STIKO-Empfehlung durch den G-BA beginnt mit Veröffentlichung der wissenschaftlichen Begründung im Epidemiologischen Bulletin. Am 5. April schließlich folgte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dieser STIKO-Empfehlung in seiner Plenumsitzung. Die Schutzimpfungs-Richtlinie wurde dahingehend präzisiert. Erfahrungsgemäß folgt der G-BA den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Das betonte auch der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken bereits im Januar 2018:
In der Vergangenheit hat der G-BA die Empfehlungen der STIKO in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle eins zu eins in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen. Deshalb besteht – vorbehaltlich der Ergebnisse der endgültigen Beratung – heute keinerlei Anlass für Erklärungen, Berichte oder Spekulationen, in denen über eine Nichtumsetzung der STIKO-Empfehlung in Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA [...] gemutmaßt wird.“
G-BA kürzte Frist zur Stellungnahme
Nach Heckens Aussage schien es in der Tat recht sicher, dass die Vierfach-Impfung auch tatsächlich die Dreifach-Grippeimpfung beim Grippeschutz ablöst. Allerdings Sicherheit bringt letztendlich nur der G-BA-Beschluss zu Änderung der Schutzmpfungs-Richtlinie. Hätte sich der G-BA nicht einfach ein bisschen mehr beeilen können? DAZ.online hat beim Gemeinsamen Bundesausschuss nachgefragt: „Der G-BA hat die ihm nach dem Gesetz eingeräumten Möglichkeiten zur Verkürzung der Frist für das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren zur Einbeziehung der Bundesärztekammer ausgeschöpft“, erklärt Gudrun Köster, Sprecherin des G-BA. Die Stellungnahmefrist soll nicht kürzer als vier Wochen sein, erklärt der G-BA auf seiner Homepage. Im Falle der Influenzavakzine machte man jedoch eine Ausnahme, hier dauerte sie nur vom 20. Februar bis 15. März 2018. Zur Einhaltung der gesetzlichen Frist bei der Umsetzung der STIKO-Empfehlung innerhalb von drei Monaten ist es im vorliegenden Fall mit Blick auf die im Voraus ganzjährig geplanten Sitzungstermine des Unterausschusses und des Plenums ausnahmsweise gerechtfertigt die Stellungnahmefrist um wenige Tage zu verkürzen, heißt es in den Tragenden Gründen zum Verfahrensablauf.
1 Kommentar
Fipronil?
von A. Grossmann am 17.12.2018 um 8:04 Uhr
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