- DAZ.online
- News
- Wirtschaft
- Schulz-Asche: „...
Honorargutachten im Wirtschaftsausschuss
Schulz-Asche: „Wirtschaftsministerium ist Korrektiv für Apotheker-BMG-Gemauschel“
Diese Woche hat einige politische Highlights für die Apotheker zu bieten. Nach der Rede von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor der ABDA-Mitgliederversammlung, stand gestern das berühmt berüchtigte Honorargutachten der Agentur 2HM auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses im Bundestag. Die Gutachterin Iris an der Heiden erschien selbst, um ihre Thesen vorzustellen. Dem Vernehmen nach hat sie kein Verständnis für die Apotheken-Pläne des Bundesgesundheitsministeriums. Und auch die Grünen würden sich einen intensiveren Einsatz des Gutachtens wünschen.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat am gestrigen Mittwoch in einer nicht öffentlichen Sitzung das Honorargutachten der Agentur 2HM zum Apothekenmarkt besprochen. Zur Erinnerung: In dem Gutachten sprechen sich die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragten Experten für eine drastische Absenkung des Fixhonorars und der Großhandelsvergütung aus. Die Apotheker hatten heftig gegen das Gutachten protestiert, die ABDA versucht bis heute, das Papier totzuschweigen.
Grüne bringen 2HM-Gutachten in Wirtschaftsausschuss
Dass das Honorargutachten aber überhaupt im Wirtschaftsausschuss aufgegriffen wurde, ist der Grünen-Fraktion im Bundestag zu verdanken. Die Oppositionsfraktion hatte eigentlich versucht, das Papier auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses zu platzieren. Doch die Gesundheitspolitiker der Union hatten etwas dagegen, die SPD schloss sich aus Koalitionstreue an. Die Grünen ließen aber nicht locker und fragten ihre Parteifreunde im Wirtschaftsausschuss – und die Wirtschaftspolitiker hatten mehr Glück: Schon vor einigen Wochen wurde der gestrige 12. Dezember terminiert und Iris an der Heiden als zuständige Gutachterin in den Bundestag geladen.
Mehr zum Thema
Thema
Apothekenhonorierung
DAZ.online hat bei Iris an der Heiden nachgefragt, wie ihr Auftritt vor den Wirtschaftsexperten ablief und welche Inhalte besprochen wurden. Bislang hat die Agentur-Mitarbeiterin aber nicht reagiert. Aus Teilnehmerkreisen hieß es aber, dass an der Heiden zunächst die Genese ihres Papiers skizzierte. Sie soll daran erinnert haben, dass das BMWi vor etwa sechs Jahren – als es um die Erhöhung des Fixhonorars ging – schon einmal die Datenlage zur wirtschaftlichen Situation der Apotheken kritisierte. Zur Erinnerung: Sowohl der GKV-Spitzenverband als auch das BMWi akzeptierten die von den Apothekern vorgelegten Zahlen nie und forderten immer wieder unabhängige Daten.
Trotz Mängel am Gutachten: Einsparungen bis 500 Millionen Euro bleiben
Die erstmalige „externe“ Datenerfassung soll also eine der Aufgaben der Agentur gewesen sein. Der nächste Schritt sei aber dann gewesen, diese tatsächliche Ist-Vergütung der Apotheker mit einer Vergütungsvariante zu vergleichen, die rein kostendeckend wäre. An der Heiden soll dargestellt haben, dass sich so das im Gutachten dargestellte Einsparvolumen ergibt. Das im Gutachten angegebene Einsparpotenzial lag für den Gesamtmarkt bei weit über einer Milliarde Euro, allein das Fixhonorar hätte demnach auf 5,84 Euro abgesenkt werden sollen.
Doch an der Heiden soll auch die Kritik am Gutachten im Wirtschaftsausschuss aufgegriffen haben. Zwar hatte die ABDA sich nicht auf Rechenspiele eingelassen. Aber der langjährige Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein Uwe Hüsgen und der DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn hatten der Agentur erhebliche Rechenfehler nachgewiesen. Es scheint, dass diese Kalkulationen nicht ganz unbeobachtet von an der Heiden veröffentlicht wurden. Denn am gestrigen Mittwoch soll sie davon gesprochen haben, dass die Einsparungen selbst unter Berücksichtigung der geäußerten Kritik, immer noch bei 500 Millionen Euro lägen.
2HM-Gutachterin kritisiert Spahns Apothekenpaket
Schließlich soll in diesem Zusammenhang dann auch der Plan des Bundesgesundheitsministeriums für eine Umstrukturierung des Apothekenhonorars angesprochen worden sein. Das BMG plant, Rx-Boni aus dem Ausland begrenzt zuzulassen und gleichzeitig den Apothekern über die Notdienstpauschale und neue Dienstleistungen etwa 375 Millionen Euro zukommen zu lassen. An der Heiden soll das Paket kritisiert haben. Die 2HM-Expertin soll aber grundsätzlich moniert haben, dass die Anpassungen am Apothekenhonorar stets politisch begründet seien und nicht auf Fakten beruhen.
Einer der wenigen anwesenden Gesundheitsexperten war die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche. Die Arzneimittelexpertin der Grünen erklärte gegenüber DAZ.online, dass nicht mehr Gesundheitspolitiker erschienen. Ihr Kommentar: „Das Vorgehen ist jedoch sehr symptomatisch für den ganzen Apothekenbereich und viele andere Gesundheitsberufe: Seit Jahren entscheidet die Politik mehr oder weniger blind, wie sie aus dem Topf der Versichertengelder die einzelnen Leistungserbringer bezahlt. Besonders ausufernd muss das bei Apothekerinnen und Apothekern sein, ansonsten hätte das Wirtschaftsministerium 2015 dieses Gutachten gar nicht erst in Auftrag gegeben.“
Schulz-Asche: Gutachten ist sinnvoll
Schulz-Asche hält das Gutachten nach wie vor für zu wertvoll, um es in der Schublade verschwinden zu lassen. „Mit dem Gutachten wurde erstmalig seit mehr als zehn Jahren erfasst, wie viel Geld am Ende in der Apotheke tatsächlich übrig bleibt, wer von der aktuellen Preisverordnung profitiert und wo die Versorgung verbessert werden kann und muss.“ Dem BMG hätte es „gut gestanden“, selbst das Gutachten in Auftrag zu geben oder der Anhörung beizuwohnen. So wie an der Heiden hat auch Schulz-Asche kein Verständnis für das derzeitige Vorgehen des Ministeriums: „Die gestrige Ankündigung von Minister Spahn zeigt leider deutlich, dass Transparenz und fundierte politische Entscheidungen ins Gesundheitsministerium keinen Einzug halten. Die nun geplanten Erhöhungen von in der Summe knapp 500 Millionen Euro sind mit der Versorgungsrealität jedenfalls nicht zu begründen.“
Spahn sollte bedachter mit Versichertengeldern umgehen
Einer von Spahns Vorschlägen ist es, dass die Passagen zum Apothekenhonorar aus der Arzneimittelpreisverordnung in das SGB V transportiert werden. Somit würde das Apothekenhonorar nicht mehr in der Entscheidungsgewalt des Wirtschaftsministeriums liegen. Derzeit muss das BMWi eine Verordnung erlassen, um das Honorar anzupassen. Die Grünen-Politikerin Schulz-Asche findet die derzeitige Aufteilung aber sinnvoll. Denn: „Ich freue mich, dass mit dem Wirtschaftsministerium ein gewisses Korrektiv besteht, dass einem Gemauschel zwischen Gesundheitsministerium und Apothekenvertretern Einhalt gebietet. Schließlich sind es die Versicherten, also wir alle, die die Geld-Geschenke der Regierung an einzelne Leistungserbringer im Gesundheitsbereich am Ende bezahlen müssen. Gerade Minister Spahn, der sich in seiner Abgeordnetenlaufbahn wiederholt auch immer für die Generationengerechtigkeit eingesetzt hat, sollte heute als Gesundheitsminister bedachter mit Versichertengeldern umgehen.“
6 Kommentare
Muss ich "unsere" provinziellen Probleme mit 2HM verstehen?
von Wolfgang Müller am 13.12.2018 um 20:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Staub zu Staub, Asche zu Asche ..
von Andreas P. Schenkel am 13.12.2018 um 18:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Auftrag verfehlt
von Reinhard Rodiger am 13.12.2018 um 17:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Kompetenz und so...
von Ralf Oberbauer am 13.12.2018 um 17:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Auch
von Peter am 13.12.2018 um 16:22 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Personen
von Karl Friedrich Müller am 13.12.2018 um 15:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.