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Vor dem Spahn-Besuch
Das ist die ABDA-Mitgliederversammlung
Am heutigen Dienstag findet
die ABDA-Mitgliederversammlung in Berlin statt – und wie wahrscheinlich alle
Apotheker wissen: dieses Mal mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Der Minister will den Apothekern von Angesicht zu Angesicht erklären, wie es mit dem Apothekenmarkt weitergeht. Aber was macht die ABDA-Mitgliederversammlung überhaupt so wichtig? Wie setzt sie sich zusammen und was sind
ihre Aufgaben? Ein Überblick.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. – die ABDA – bezweckt laut ihrer eigenen Satzung „die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen der in ihr zusammengeschlossenen Apothekerkammern und Apothekervereine/-verbände in der Bundesrepublik Deutschland“. Aber wer ist „die ABDA“? Die Apotheker denken sofort an ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, vielleicht auch an das Apothekerhaus in Berlin oder an die etwa 100 Hauptamtlichen, die in der ABDA-Geschäftsstelle arbeiten. Aber die wichtigen Entscheidungen der ABDA, also beispielsweise zur politischen Ausrichtung, werden in Gremien getroffen. Eines dieser Gremien, vielleicht sogar das wichtigste, ist die ABDA-Mitgliederversammlung (MV), die am heutigen Dienstag in Berlin zusammenkommt. Erstmals nimmt auch ein Bundesgesundheitsminister an einer ABDA-MV-Sitzung teil: Jens Spahn (CDU) erscheint höchstpersönlich, um seine Pläne im Versandhandelskonflikt zu verkünden.
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Die Mitgliederversammlung entscheidet „in allen wichtigen Fragen“
Die ABDA selbst bezeichnet die MV als das „oberste Organ“ der Bundesvereinigung. Sie entscheidet in „allen wichtigen“ Fragen. In ihrer Satzung sind diese wichtigen Fragen genauer definiert. In erster Linie geht es natürlich ums Geld: Es vergeht kein Frühsommer, in dem nicht über den Beschluss der Mitgliederversammlung zum ABDA-Haushalt diskutiert wird. Denn die ABDA kann zwar für das kommende Jahr Beitragserhöhungen und Mehrausgaben einplanen, beschließen muss diese allerdings die MV. Außerdem wählt die Mitgliederversammlung den geschäftsführenden Vorstand der ABDA. Und der wiederum ist das Bindeglied zu den hauptamtlichen Akteuren in der Standesvertretung: Alle Aufträge an die ABDA-Hauptamtlichen gehen vom geschäftsführenden Vorstand aus, den die MV ernennt.
Zu den oben genannten „wichtigen“ Fragen gehören laut Satzung insbesondere Beratung
und Beschluss über:
- die Satzung der Mitgliederversammlung,
- die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung und
der Hauptversammlung,
- die Wahl und die Abberufung der gewählten Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes und der gewählten Mitglieder des Gesamtvorstandes,
- die Entlastung des Gesamtvorstandes und des
Geschäftsführenden Vorstandes,
- die Aufnahme und den Ausschluss von
Mitgliedsorganisationen,
- die Haushalts- und Kassenordnung,
- den Haushaltsplan und die Rechnungslegung,
- rechtsgeschäftliche und sonstige rechtliche Verpflichtungen der Bundesvereinigung, soweit nicht die Zuständigkeit des Gesamtvorstandes oder des Geschäftsführenden Vorstandes gegeben oder die Geschäftsführung entsprechend bevollmächtigt ist.
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