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Vor dem Spahn-Besuch
Das ist die ABDA-Mitgliederversammlung
Wie oft tagt die MV? Wie viele Mitglieder hat sie?
Die Mitgliederversammlung der ABDA findet laut Satzung mindestens zweimal im Jahr statt. Für gewöhnlich treffen sich die Vertreter der Kammern und Verbände jeweils im Juni und Dezember eines jeden Jahres. Dazu gibt es aber fast in jedem Jahr außerordentliche Treffen der Mitgliederversammlung, die aus besonderen (politischen) Anlässen einberufen werden. Ein Beispiel für eine solche außerordentliche Sitzung ist das Treffen am 17. Januar. Dort wollen die Apotheker überlegen und gegebenenfalls beschließen, wie sie auf die Pläne Spahns reagieren. Die ABDA-MV muss laut Satzung außerdem zusammenkommen, „wenn 1/3 der Mitgliedsorganisationen oder Mitgliedsorganisationen, die 1/3 der Stimmen der Mitgliederversammlung repräsentieren, dies verlangen.“
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So setzt sich die Mitgliederversammlung zusammen
Die Mitgliederversammlung besteht aus Vertretern aller 17 Apothekerkammern und aller 17 Apothekerverbände. Die Kammern und Verbände dürfen alle (egal wie groß oder wie klein sie sind) bis zu vier Vertreter nach Berlin schicken, dazu gehören nicht nur Apotheker, sondern auch hauptamtliche Angestellte, wie etwa Geschäftsführer. Laut Satzung soll mindestens ein Teilnehmer der Apothekerkammern dabei „eine Apothekerin/ein Apotheker sein, die/der ihren/seinen Beruf in nichtselbständiger Stellung ausübt“.
Wenn alle Kammern und Verbände die maximale Anzahl an Vertretern nach Berlin schicken, wären das also 136 Teilnehmer. Gegenüber DAZ.online erklärte die ABDA allerdings, dass dies unrealistisch ist: „Es kommt immer wieder vor, dass weniger als vier Delegierte entsandt werden, besonders bei kleineren Bezirken. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkung auf die Stimmzahl des Bezirks, da die Stimmen nur insgesamt und einheitlich für den gesamten Kammer- bzw. Verbandsbezirk abgegeben werden können, ganz unabhängig von der Delegiertenzahl." Die Mitgliederversammlung kann außerdem beschließen, dass an ihren Sitzungen Vertreter von Verbänden teilnehmen können, die außerhalb öffentlicher Apotheken tätig sind.
Neben den maximal 136 Kammer- und Verbandsvertretern nehmen an der MV auch die Mitglieder des Gesamtvorstandes teil. Dem Gesamtvorstand wiederum gehören die Vorsitzenden und Präsidenten aller 34 Kammern und Verbände an.
So verteilen sich die Stimmen
Bei den Stimmen in der ABDA-MV gilt das wichtige Prinzip: Das Stimmgewicht geht nicht mit der Vertreter-Anzahl auf der MV einher. Es ist also so, dass die Kammern und Verbände alle ein unterschiedliches Stimmgewicht haben, obwohl sie theoretisch alle gleich viele Vertreter nach Berlin entsenden können. Aber wie funktioniert das?
Die Stimmen werden immer zum 1. Januar neu berechnet: Auf jeden
Kammerbezirk (Verband und Kammer zusammen) entfallen sechs Grundstimmen. Zudem erhält jeder Kammerbezirk pro 100 Apothekerinnen und Apotheker eine weitere Stimme. Zur genauen Berechnung des Stimmgewichts heißt es in der Satzung: „Bei der Berechnung der
Stimmen werden angebrochene 100 als volle 100 gezählt, sofern die Zahl 50
überschritten ist.“ So haben größere Bezirke durch höhere Apothekerzahlen durchschnittlich mehr Stimmen. Laut ABDA-Pressesprecher haben außerdem die Kammern im Schnitt mehr Stimmen als die Verbände.
Aber wie verteilen sich die Stimmen aus einer Region? Wer entscheidet also, ob der Verband oder die Kammer im jeweiligen Bezirk das Stimmen-Übergewicht hat? Dazu heißt es in der Satzung, dass die Mitgliedsorganisationen eines Kammerbezirks die Aufteilung der auf den Kammerbezirk entfallenden Stimmen selbst regeln können. Finden sie keine einvernehmliche Regelung, erfolgt die Aufteilung nach dem Verhältnis ihrer Stimmenzahlen in der Bundesapothekerkammer bzw. im Deutschen Apothekerverband.
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