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Cannabis-Versorgung im GSAV
Apothekenaufschlag und Genehmigung: Was soll sich beim Medizinalhanf ändern?
GSAV: Wann die Genehmigung entfallen darf
Eine weitere Passage im GSAV widmet sich dem Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen. Wechselt der Arzt die Blütensorte oder zwischen einzelnen Cannabisextrakten, soll nun keine neue Genehmigung durch die Krankenkasse mehr erforderlich sein. Dies könnte insbesondere die Eingewöhnungsphase für Patient und Arzt erleichtern.
Bei der Beantragung muss der Arzt die Dosierung sowie die Blütensorte oder die Wahl des Cannabisextraktes angeben. Ob und bei welchen Änderungen der Cannabistherapie eine neue Genehmigung erforderlich ist, haben die Krankenkassen bislang unterschiedlich gehandhabt. Da es insbesondere zu Behandlungsbeginn notwendig sein kann, Dosierung und Cannabissorte zu variieren, kam es in ungünstigen Fällen zu mehrwöchigen Therapiepausen für die Patienten, weil die Genehmigung abgewartet werden musste. Denn die Krankenkassen haben drei Wochen Zeit, um einen Antrag zu bearbeiten – wird der medizinische Dienst eingeschaltet,sogar fünf Wochen.
Eine weitere Änderung betrifft die stationäre Versorgung: Muss ein Cannabispatient, dessen Therapie von der Krankenkasse bereits genehmigt wurde, ins Krankenhaus, ist keine erneute Genehmigung erforderlich. Auch mit diesen Änderungen erhofft sich das BMG Einsparungen durch eine „administrative Entlastung“ der Vertragsärzte, Krankenkassen und des MDK, die mit 60 Euro pro Cannabisfall geschätzt werden.
Grüne und Linke: Genehmigungsvorbehalt abschaffen
Fachpolitiker der Opposition sehen seit längerem Nachbesserungsbedarf bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis. Auf der Jahreskonferenz des Deutschen Hanfverbandes (DHV) am vergangenen Freitag kritisierten die drogenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen Grüne, FDP und Linke den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen grundsätzlich.
Aus Sicht von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) ist der Eingriff in die Therapiehoheit des Arztes zu groß. „Die meisten Ablehnungen erfolgen aus formalen und nicht aus medizinischen Gründen“, weiß die Medizinerin. FDP-Gesundheitspolitiker Dr. Wieland Schinnenburg findet das derzeitige Genehmigungsverfahren zu bürokratisch. Auch Niema Movassat (Linke) findet, dass die Therapiefreiheit der Ärzte nicht durch die Krankenkassen eingeschränkt werden sollten. „Wenn ein Arzt Cannabis verschreibt, dann soll das ´gelten`“, forderte der Jurist.
Sowohl Kappert-Gonther als auch Movassat berichteten am Freitag, jeweils einen Gesetzesentwurf zur Streichung des Genehmigungsvorbehaltes vorbereitet zu haben. Beide Entwürfe würden sich – jeweils bei den Grünen und Linken - im fraktionsinternen Abstimmungsverfahren befinden.
Movassat kritisierte zudem die Höhe des Apothekenabschlags
und stellte dabei die Verbindung zu dem
hohen Arbeitsaufwand in Apotheken her. Aus seiner Sicht sollten Cannabisblüten
wie ein Fertigarzneimittel gelten und die zeitraubende Prüfung in Apotheken
abgeschafft werden. Denn die Ware sei bereits geprüft.
4 Kommentare
Genehmigungsverfahren
von Jan Elsner am 20.11.2018 um 17:30 Uhr
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Blockade im Standeshirn
von norbert brand am 20.11.2018 um 8:26 Uhr
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Das bringt alles nichts...
von S. Hubert am 20.11.2018 um 8:25 Uhr
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Wir Doofis
von Wolfgang Müller am 19.11.2018 um 20:11 Uhr
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