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Cannabis-Versorgung im GSAV
Apothekenaufschlag und Genehmigung: Was soll sich beim Medizinalhanf ändern?
Der erste Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der
Arzneimittelversorgung (GSAV) enthält auch Änderungen bei der Versorgung mit Medizinalhanf. So soll der
Apothekenzuschlag neu verhandelt werden, um Geld beim Apothekenhonorar zu sparen. In bestimmten Situationen soll außerdem das
Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen entfallen. Die drogenpolitischen
Sprecher der Grünen und Linken kritisieren den Genehmigungsvorbehalt der Kassen ohnehin. Ein Überblick.
Seit dem 10. März des vergangenen Jahres kann Cannabis auf Kosten der Krankenkassen verordnet werden. Seitdem bestehen drei zentrale Probleme. Das Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen, ständig wiederkehrende Lieferengpässe und dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) seit Monaten ergebnislos über den Apothekenzuschlag streiten.
Spahn will Ausgaben bei Medizinalhanf senken
Zwei dieser Themen sind offenbar auch zum Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgedrungen. Am vergangenen Freitag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seinen ersten Referentenentwurf für das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) vorgelegt. Neben den angekündigten Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen dieses Jahres enthält das Arzneimittelpaket auch Änderungen in der Versorgung mit Medizinalhanf. Dadurch sollen vor allem die Kassen-Ausgaben für Medizinalhanf gesenkt werden. Konkret will Spahn Ausnahmen beim Genehmigungsverfahren ermöglichen und DAV und GKV-SV verpflichten, über den Apothekenzuschlag zu verhandeln.
BMG fordert (erneut) Neuverhandlung des Apothekenzuschlags
Die letztgenannte Forderung ist nicht neu. So erklärte das BMG bereits im August des vergangenen Jahres in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, DAV und GKV-SV zu Verhandlungen über den Apothekenzuschlag aufgefordert zu haben. Da es bis heute keine Einigung gegeben hat, werden gemäß der Arzneimittelpreisverordnung das Abfassen von Cannabisblüten mit einem Zuschlag von 100 Prozent und die Weiterverarbeitung mit einem Zuschlag von 90 Prozent berechnet. Das BMG schätzt, dass durch eine Neuverhandlung des Zuschlages rund 25 Millionen eingespart werden können.
Wie bereitwillig wird der DAV hier nachgeben? Denn Cannabisblüten verursachen als Rezepturausgangsstoff in der Apotheke viel Arbeit. Jede Dose muss geöffnet und die Identität geprüft werden. Insbesondere die DC-Untersuchung, die rund 90 Minuten dauert, ist für kleine Apotheken neben dem Kundenbetrieb schwer zu leisten. Möglicherweise könnte es die Verhandlungen beschleunigen, die Apotheker zu entlasten, indem die Prüfungen vereinfacht oder Cannabisblüten fiktiv als Fertigarzneimittel betrachtet werden könnten. Doch in Spahns Gesetzesentwurf ist keine Erleichterung für die Apotheke vorgesehen.
GSAV: Wann die Genehmigung entfallen darf
Eine weitere Passage im GSAV widmet sich dem Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen. Wechselt der Arzt die Blütensorte oder zwischen einzelnen Cannabisextrakten, soll nun keine neue Genehmigung durch die Krankenkasse mehr erforderlich sein. Dies könnte insbesondere die Eingewöhnungsphase für Patient und Arzt erleichtern.
Bei der Beantragung muss der Arzt die Dosierung sowie die Blütensorte oder die Wahl des Cannabisextraktes angeben. Ob und bei welchen Änderungen der Cannabistherapie eine neue Genehmigung erforderlich ist, haben die Krankenkassen bislang unterschiedlich gehandhabt. Da es insbesondere zu Behandlungsbeginn notwendig sein kann, Dosierung und Cannabissorte zu variieren, kam es in ungünstigen Fällen zu mehrwöchigen Therapiepausen für die Patienten, weil die Genehmigung abgewartet werden musste. Denn die Krankenkassen haben drei Wochen Zeit, um einen Antrag zu bearbeiten – wird der medizinische Dienst eingeschaltet,sogar fünf Wochen.
Eine weitere Änderung betrifft die stationäre Versorgung: Muss ein Cannabispatient, dessen Therapie von der Krankenkasse bereits genehmigt wurde, ins Krankenhaus, ist keine erneute Genehmigung erforderlich. Auch mit diesen Änderungen erhofft sich das BMG Einsparungen durch eine „administrative Entlastung“ der Vertragsärzte, Krankenkassen und des MDK, die mit 60 Euro pro Cannabisfall geschätzt werden.
Grüne und Linke: Genehmigungsvorbehalt abschaffen
Fachpolitiker der Opposition sehen seit längerem Nachbesserungsbedarf bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis. Auf der Jahreskonferenz des Deutschen Hanfverbandes (DHV) am vergangenen Freitag kritisierten die drogenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen Grüne, FDP und Linke den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen grundsätzlich.
Aus Sicht von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) ist der Eingriff in die Therapiehoheit des Arztes zu groß. „Die meisten Ablehnungen erfolgen aus formalen und nicht aus medizinischen Gründen“, weiß die Medizinerin. FDP-Gesundheitspolitiker Dr. Wieland Schinnenburg findet das derzeitige Genehmigungsverfahren zu bürokratisch. Auch Niema Movassat (Linke) findet, dass die Therapiefreiheit der Ärzte nicht durch die Krankenkassen eingeschränkt werden sollten. „Wenn ein Arzt Cannabis verschreibt, dann soll das ´gelten`“, forderte der Jurist.
Sowohl Kappert-Gonther als auch Movassat berichteten am Freitag, jeweils einen Gesetzesentwurf zur Streichung des Genehmigungsvorbehaltes vorbereitet zu haben. Beide Entwürfe würden sich – jeweils bei den Grünen und Linken - im fraktionsinternen Abstimmungsverfahren befinden.
Movassat kritisierte zudem die Höhe des Apothekenabschlags
und stellte dabei die Verbindung zu dem
hohen Arbeitsaufwand in Apotheken her. Aus seiner Sicht sollten Cannabisblüten
wie ein Fertigarzneimittel gelten und die zeitraubende Prüfung in Apotheken
abgeschafft werden. Denn die Ware sei bereits geprüft.
FDP-Politiker lernt Cannabis-Analytik in der Apotheke
Auch der FDP-Gesundheitsexperte Schinnenburg hat sich mit der Situation der Apotheken befasst. Auf der Konferenz berichtete er von seinem Besuch in der Witzleben-Apotheke in Berlin, die sich unter anderem auf die Versorgung von Cannabispatienten spezialisiert hat und einen Ratgeber für Ärzte entwickelt hat. Der FDP-Abgeordnete ließ sich dabei auch die Cannabis-Analytik im Labor zeigen. „Ich bedanke mich bei Frau Neuhaus, Frau Goerke und Frau Christl für die ausführlichen Informationen, aus denen ich wertvolle Erkenntnisse gewinnen konnte. Ich bin beeindruckt von der Sorgfalt und Qualität, mit der hier gearbeitet wird.
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Es ist bedauerlich, dass die hohen bürokratischen Hürden und der Arbeitsaufwand, die Cannabistherapie unnötig behindern“, hatte Schinnenburg im Nachgang seines Apothekenbesuchs gegenüber DAZ.online erklärt.
BfArM: „Deutscher Anbau planmäßig"
Und was ist mit der dritten Baustelle – der angespannten Liefersituation bei den Cannabisblüten? Im Juli startete das BfArM einen zweiten Versuch zum Ausschreibungsverfahren für den deutschen Anbau, der 2020 beginnen soll. Brauen sich auch hier Verzögerungen zusammen? Auffällig ist, dass sich die Abgabefrist für Bieter, die ursprünglich für den 20. Oktober vorgesehen war, stückchenweise nach hinten verschiebt. Seit dem vergangenen Freitag gilt für Bewerber der 11. Dezember. Noch ist die Behörde optimistisch. Das BfArM geht derzeit davon, dass das Timing die Vergabe des Zuschlags und den Beginn des Anbaus 2020 planmäßig eingehalten werden kann, erklärt ein Sprecher gegenüber DAZ.online.
4 Kommentare
Genehmigungsverfahren
von Jan Elsner am 20.11.2018 um 17:30 Uhr
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Blockade im Standeshirn
von norbert brand am 20.11.2018 um 8:26 Uhr
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Das bringt alles nichts...
von S. Hubert am 20.11.2018 um 8:25 Uhr
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Wir Doofis
von Wolfgang Müller am 19.11.2018 um 20:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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