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Cannabis-Versorgung im GSAV
Apothekenaufschlag und Genehmigung: Was soll sich beim Medizinalhanf ändern?
Der erste Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der
Arzneimittelversorgung (GSAV) enthält auch Änderungen bei der Versorgung mit Medizinalhanf. So soll der
Apothekenzuschlag neu verhandelt werden, um Geld beim Apothekenhonorar zu sparen. In bestimmten Situationen soll außerdem das
Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen entfallen. Die drogenpolitischen
Sprecher der Grünen und Linken kritisieren den Genehmigungsvorbehalt der Kassen ohnehin. Ein Überblick.
Seit dem 10. März des vergangenen Jahres kann Cannabis auf Kosten der Krankenkassen verordnet werden. Seitdem bestehen drei zentrale Probleme. Das Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen, ständig wiederkehrende Lieferengpässe und dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) seit Monaten ergebnislos über den Apothekenzuschlag streiten.
Spahn will Ausgaben bei Medizinalhanf senken
Zwei dieser Themen sind offenbar auch zum Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgedrungen. Am vergangenen Freitag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seinen ersten Referentenentwurf für das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) vorgelegt. Neben den angekündigten Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen dieses Jahres enthält das Arzneimittelpaket auch Änderungen in der Versorgung mit Medizinalhanf. Dadurch sollen vor allem die Kassen-Ausgaben für Medizinalhanf gesenkt werden. Konkret will Spahn Ausnahmen beim Genehmigungsverfahren ermöglichen und DAV und GKV-SV verpflichten, über den Apothekenzuschlag zu verhandeln.
BMG fordert (erneut) Neuverhandlung des Apothekenzuschlags
Die letztgenannte Forderung ist nicht neu. So erklärte das BMG bereits im August des vergangenen Jahres in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, DAV und GKV-SV zu Verhandlungen über den Apothekenzuschlag aufgefordert zu haben. Da es bis heute keine Einigung gegeben hat, werden gemäß der Arzneimittelpreisverordnung das Abfassen von Cannabisblüten mit einem Zuschlag von 100 Prozent und die Weiterverarbeitung mit einem Zuschlag von 90 Prozent berechnet. Das BMG schätzt, dass durch eine Neuverhandlung des Zuschlages rund 25 Millionen eingespart werden können.
Wie bereitwillig wird der DAV hier nachgeben? Denn Cannabisblüten verursachen als Rezepturausgangsstoff in der Apotheke viel Arbeit. Jede Dose muss geöffnet und die Identität geprüft werden. Insbesondere die DC-Untersuchung, die rund 90 Minuten dauert, ist für kleine Apotheken neben dem Kundenbetrieb schwer zu leisten. Möglicherweise könnte es die Verhandlungen beschleunigen, die Apotheker zu entlasten, indem die Prüfungen vereinfacht oder Cannabisblüten fiktiv als Fertigarzneimittel betrachtet werden könnten. Doch in Spahns Gesetzesentwurf ist keine Erleichterung für die Apotheke vorgesehen.
4 Kommentare
Genehmigungsverfahren
von Jan Elsner am 20.11.2018 um 17:30 Uhr
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Blockade im Standeshirn
von norbert brand am 20.11.2018 um 8:26 Uhr
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Das bringt alles nichts...
von S. Hubert am 20.11.2018 um 8:25 Uhr
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Wir Doofis
von Wolfgang Müller am 19.11.2018 um 20:11 Uhr
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