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TSVG-Kabinettsentwurf
Bundesrat befasst sich mit Stationsapothekern
Impfstoffe: Ja zum definierten Apothekenaufschlag, nein zum Doppel-Rabatt
Eine weitere Empfehlung des Gesundheitsausschusses betrifft
die geplante Neuregelung in der Impfstoffversorgung. Der Kabinettsentwurf sieht
vor, dass Apotheken im Rahmen regionaler Versorgungsverträge mit Krankenkassen
pro Impfdosis den Einkaufspreis sowie eine Vergütung von einen Euro plus
Umsatzsteuer erstattet bekommen. Diese Begrenzung soll Apotheken den Anreiz für
Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen nehmen. Zudem sind weitere
Zwangsrabatte der Hersteller auf ihre Impfstoffe geplant. Der Ausschuss findet,
„dass die vorgesehene Mehrfachrabattierung von Impfstoffen die bereits jetzt
angespannte Liefersituation verschärfen könnte. Für eine gesicherte Versorgung
werden stabile Rahmenbedingungen und auskömmliche Preise benötigt“.
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In der Begründung seiner Empfehlung verweist der Ausschuss auf die Bedeutung von Impfungen und darauf, dass für die Erreichung von Impfquoten die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Impfstoffe notwendig sei. Um den Besonderheiten des Impfstoffmarktes und den wiederkehrenden Versorgungsproblemen Rechnung zu tragen und um die Impfquote zu verbessern, habe der Gesetzgeber 2017 die Möglichkeit von Impfstoff-Ausschreibungen der Krankenkassen gestrichen. Darauf hätten die Kassen teilweise mit speziellen Grippeimpfstoffvereinbarungen reagiert, die letztlich aber auch eine Versorgung mit nur einem Anbieter vorsahen.
Dass der Gesetzgeber dem nun mit einer weiteren Nachjustierung begegnen will, findet der Ausschuss gut. Die vorgesehene Regelung mit einem definierten Apothekenaufschlag scheine grundsätzlich geeignet, die Anbietervielfalt und damit Liefer- und Versorgungssicherheit von Impfstoffen zu verbessern. Auch das Europäische Referenzpreissystem und der Herstellerabschlag senkten die Kosten und stellten eine wirtschaftliche Versorgung mit uneingeschränkter Auswahlmöglichkeit der Ärzte aus allen verfügbaren Impfstoffen sicher. Problematisch finden die Ländervertreter dagegen die vorgesehene Mehrfachrabattierung von Impfstoffen. „Ein zusätzlicher gesetzlicher Abschlag in Höhe von 5 Prozent bei Impfstoffen und von 10 Prozent bei saisonalen Grippeimpfstoffen könnte die bereits jetzt angespannte Liefersituation bei Impfstoffen verschärfen“.
Es wird sich zeigen, ob das Bundesratsplenum die Empfehlungen bei seiner Sitzung am 23. November aufnimmt. Die Einwirkungsmöglichkeiten der Länder auf das Gesetz sind ohnehin beschränkt. Das TSVG, das voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten soll, ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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