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Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Bundesratsausschuss fordert schnelle Einführung des E-Rezeptes
Die Bundesländer machen Druck beim E-Rezept. In seiner nächsten Sitzung am 23. November beschäftigt sich der Bundesrat erstmals mit dem vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Sein Gesundheitsausschuss hat bereits Empfehlungen abgegeben, wie das Plenum reagieren sollte. So sollte die Bundesregierung abseits vom eigentlichen Gesetzesvorhaben „zeitnah“ gesetzliche Regelungen zur digitalen Rezeptvorgabe auf den Weg zu bringen.
In den vergangenen Monaten hat die Entwicklung des E-Rezeptes an Fahrt aufgenommen. Die Baden-Württemberger Apotheker (Kammer und Verband) meldeten zunächst, dass sie von der Landesregierung mit etwa einer Million Euro dabei unterstützt werden, ein regional begrenztes Pilotprojekt zum E-Rezept zu entwickeln, das im kommenden Jahr gestartet werden soll. Dabei sollen Patienten, die sich in den Online-Arztpraxen des Anbieters „DocDirekt“ beraten lassen, ein E-Rezept erhalten und dieses in den teilnehmenden Apotheken einlösen können. Erst vor wenigen Wochen teilte dann die Techniker Krankenkasse mit, dass sie ebenfalls kurz vor der Umsetzung eines Lokal-Projektes in einem Hamburger Stadtteil steht, an dem etwa zehn Apotheken beteiligt sein könnten.
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Ein juristisches Problem, das es in beiden Modellprojekten gibt, ist derzeit noch das Bundesgesetz: Denn derzeit muss jedes Rezept eigentlich in Papierform vorliegen, Ausnahmen zu dieser Regel gibt es keine. Vielleicht auch deswegen sehen die Bundesländer großen Handlungsbedarf beim Thema E-Rezept. Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt der Bundesregierung daher in Zusammenhang mit dem TSVG eine zügige Umsetzung des E-Rezeptes. In der Empfehlung für die kommende Bundesratssitzung heißt es wörtlich:
Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit, fernmedizinische Behandlungen anzubieten, unterstützt wird. Um dauerhaft einen Nutzen aus den Angeboten der Fernbehandlung für die Versicherten zu erzielen, bedarf es zusätzlich der Möglichkeit der digitalen Rezeptvergabe auch ohne Arztbesuch. Aber auch unabhängig von den Entwicklungen auf dem Gebiet der fernmedizinischen Behandlungsangebote ist es vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Gesundheitswesen an der Zeit, die notwendigen Grundlagen für die digitale Rezeptvergabe zu schaffen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah eine gesetzliche Regelung zur digitalen Rezeptvorgabe auf den Weg zu bringen.“
Länder wollen Homöopathie-Wahltarife erhalten
In der Begründung verweist der Ausschuss darauf, dass die ärztliche Fernbehandlung nun in immer mehr Bundesländern möglich ist. Zur Erinnerung: Der Deutsche Ärztetag hatte das Fernbehandlungsverbot in der Muster-Berufsordnung in diesem Jahr teilweise aufgehoben, nun setzen diese Neuordnung viele Landesärztekammern um, indem sie ihre Berufsordnungen diesbezüglich deregulieren. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats ist sich sicher, dass die daraus entstehenden Projekte „dauerhaft einen Nutzen für die Versicherten“ versprechen, wenn es zeitgleich möglich sei, ein E-Rezept zu erhalten.
Und weiter: „Damit die Entwicklung weiter vorangetrieben werden kann, ist es notwendig, die gesetzlichen Grundlagen für die digitale Rezeptvorgabe so bald wie möglich zu schaffen. Unabhängig hiervon ist die Einführung der digitalen Rezeptvergabe im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens geboten. Im europäischen Vergleich hat Deutschland bei der Einführung des E-Rezepts beziehungsweise der E-Verordnung noch erheblichen Nachholbedarf.“ Der Ausschuss zitiert hier eine Untersuchung, nach der in 17 Staaten in Europa bereits E-Rezepte in der Versorgung eingesetzt werden.
Bundesrat: Wahltarife sollen nicht wegfallen
Doch auch mit dem TSVG als solches hat sich der Ausschuss auseinandergesetzt. So ist im Kabinettsentwurf festgehalten, dass die Wahltarife der Krankenkassen über Arzneimittel der „besonderen Therapierichtungen“ abgeschafft werden sollen, darunter fällt auch die Homöopathie. Zur Begründung hieß es im Entwurf: „Die geringe Nachfrage verdeutlicht, dass kein ausreichender Bedarf für das Angebot derartiger Wahltarife besteht.“ Außerdem wurde auf den hohen Bürokratieaufwand verwiesen.
Der Gesundheitsausschuss sieht das ganz anders und verlangt, dass dieser Paragraf aus dem Gesetz gestrichen wird. Er erklärt, dass Patienten oftmals nur einen geringen Bedarf an solchen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen haben, für sie reichten dann die Satzungsleistungen der Kassen aus. Aber: „Für Menschen mit einem höheren Bedarf – wie zum Beispiel chronisch kranke Menschen oder Menschen mit Tumorerkrankungen – reicht diese Versorgung jedoch nicht aus. Die Möglichkeit des Wahltarifs sollte daher im Interesse der Gruppen, die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen stärker nutzen, erhalten bleiben.“
3 Kommentare
da isses
von Kleiner Apotheker am 13.11.2018 um 8:53 Uhr
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Unseriös
von Reinhard Rodiger am 12.11.2018 um 23:46 Uhr
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Ade Apotheke
von Karl Friedrich Müller am 12.11.2018 um 15:34 Uhr
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