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Nach Baden-Württemberg wird es bald auch in Schleswig-Holstein ärztliche Fernbehandlungen via Telefon und Internet geben. Nach Informationen von DAZ.online hat die Ärztekammer des Landes am gestrigen Donnerstag ihre Berufsordnung geändert. Die Änderungen gehen sogar noch einen Schritt weiter als in Baden-Württemberg.
Im Sommer 2016 hatte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg als erste Kammer in Deutschland den Weg für ärztliche Fernbehandlungen frei gemacht. Seitdem sind Modellversuche zur Fernbehandlung möglich, wenn sie zuvor von der Landesärztekammer genehmigt werden und während der Laufzeit evaluiert werden. Im Ländle gibt es derzeit schon die ersten Anbieter, die solche Modelle anbieten.
Nun hat die Landesärztekammer Schleswig-Holstein nachgezogen. In ihrer Vertreterversammlung hat die Kammer beschlossen, Fernbehandlungen grundsätzlich, also ohne Modellversuche, freizugeben. Die Kammer will damit Rechtssicherheit für Ärzte schaffen, die Patienten am Telefon beraten. Laut Ärzteblatt soll die Regelung schon im Sommer in Kraft treten, das Gesundheitsministerium in Kiel muss der Änderung der Berufsordnung allerdings noch zustimmen.
Garg: Telemedizin kann Versorgung auf dem Land verbessern
Im Bericht des Ärzteblattes begrüßt FDP-Gesundheitsminister Heiner Garg die beschlossene Änderung: „Die Nutzung digitaler Möglichkeiten bietet die große Chance, Ärzte und Patienten zu entlasten. Telemedizin kann dabei eine Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie zwischen ländlichem Raum und Spezialisten in Ballungsgebieten schlagen. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein kann dies einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung leisten.“
Im Mai wird sich auch der Deutsche Ärztetag mit dem Thema Fernbehandlungen beschäftigen. Den Delegierten liegt ein Antrag vor, der die Aufhebung des Verbotes vorsieht. Franz Bartmann, Präsident der Landesärztekammer in Schleswig-Holstein, appellierte an seine Kollegen aus den anderen Bundesländern, diesen Antrag anzunehmen.
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