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Eurapon, Apo-Rot und Medpex
So kauft Zur Rose trotz Fremdbesitzverbot deutsche Versender
Versandapotheke Zur Rose, Zur Rose Pharma und und Zur Rose Group
Neu ist diese Art von Konstrukt nicht. Bereits seit 2004 arbeiten die in Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt) ansässige inhabergeführte Versandapotheke Zur Rose und die zur Schweizer Zur Rose Group gehörende Firma Zur Rose Pharma GmbH zusammen. Die Zur Rose Pharma GmbH wickelt für den Apotheker Ulrich Nachtsheim die Logistik und die administrativen Aufgaben seines Versandhandels ab. Und entgegen anderslautender Ankündigungen aus dem vergangenen Jahr – Mitte 2018 sollte der Versand aus Sachsen-Anhalt eingestellt und die Kunden von den Niederlanden aus weiterversorgt werden – geht es nun doch weiter mit der Zusammenarbeit der Zur-Rose-Versandapotheke und der Zur Rose Pharma GmbH. Nachtsheim und die Zur Rose Pharma seien übereingekommen, die im November 2017 kommunizierte Nachfolgelösung für die Bedienung seiner Versandkunden zeitlich zu verschieben, heißt es aus der Zur-Rose-Zentrale in der Schweiz. Herrn Nachtsheim sei es wichtig gewesen, bei seinem Rückzug aus dem Versandgeschäft seinen Kunden eine adäquate Lösung für die künftige Belieferung anbieten zu können. Diese sei aufgrund der andauernden Konsolidierung und des starken OTC-Wachstums im deutschen Versandhandelsmarkt in der präferierten Form im Moment noch nicht möglich, erklärt eine Sprecherin des DocMorris-Mutterkonzerns.
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Somit ähnelt das Modell Medpex dem Konstrukt bei der Hallenser Versandapotheke Zur Rose und der Bremer Eurapon: Ein Apotheker / eine Apothekerin ist Inhaber der Versandapotheke und Zur Rose bzw. DocMorris fungieren als Dienstleister. Bei der Versandapotheke Vitalsana, die 2017 von der Zur Rose Group übernommen wurde, waren solche Klimmzüge nicht notwendig, Standort von Vitalsana ist und war immer Heerlen.
Die jeweiligen Apothekerkammern haben sich bislang auf Nachfrage von DAZ.online nicht geäußert, was sie von diesen Konstrukten halten. Die Zusammenarbeit in Halle war aber schon Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, eben weil Kritiker der Meinung seien, es handle sich um eine Umgehung des Fremdbesitzverbots. Der Fall ging bis vors Bundesverwaltungsgericht. Das ließ die Kooperation und Nachtsheims Versanderlaubnis letztlich unangetastet. Allerdings beschäftigte sich das Bundesverwaltungsgericht gar nicht mit dem Geschäftskonzept als solchem. Vielmehr war dem gegen die Versanderlaubnis klagenden Apotheker die Klagebefugnis abgesprochen worden.
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