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Zyto-Preise
DAV und GKV: Vergleich zur Hilfstaxe sorgt für Rechtssicherheit
„Ein gutes Ergebnis für die Zytostatika herstellenden Apotheken“ – so kommentiert DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich den gestern vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband geschlossenen Vergleich zur Anlage 3 der Hilfstaxe. Auch die Kassenseite meint: Mit diesem Kompromiss können beide Seiten zufrieden sein.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV- Spitzenverband haben sich gestern auf Änderungen im Schiedsstellen-Beschluss zur Anlage 3 der Hilfstaxe (Preisvereinbarung für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie) geeinigt. Der DAV hat daraufhin seine Klage gegen die Schiedsstelle zurückgenommen. Wie der DAV nun mitteilt, ermögliche der nun getroffene außergerichtliche Vergleich eine „rechtssichere Versorgung von krebskranken Patienten mit Zytostatika“.
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Thomas Dittrich, DAV-Vorstandsmitglied und Mitglied der Verhandlungskommission, nannte den Vergleich ein „gutes Ergebnis“ für die betroffenen Apotheken. „Mit dem Schiedsspruch wurden den Spezialapotheken vor allem durch die vorgesehene Rückwirkung überbordende Belastungen aufgebürdet. Mit dem Vergleich haben wir nun eine tragfähige Lösung für die Versorgung von schwerkranken Patienten geschaffen“. Dittrich betonte, dass die Apotheker auch künftig konstruktiv mit den Krankenkassen über Preise verhandeln werden, „da sie sich ihrer Verantwortung für eine kostenbewusste Versorgung stellen.“
GKV-SV: Das lange Ringen hat sich gelohnt
Auch Ann Marini, stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes, meint, dass mit dem gestern gefundenen Kompromiss beide Seiten zufrieden sein können. Gegenüber DAZ.online erklärte sie: „Für uns war entscheidend, dass wir durch die Rücknahme der Klage des DAV gegen den Spruch der Schiedsstelle erhebliche Rechtssicherheit gewonnen haben. Der Schiedsspruch wurde damit inhaltlich vollständig auch hinsichtlich der Abschlagssystematik, der Datenabfragen und -auswertungen und der Orientierung am pharmazeutisch-technologischen Aufwand anerkannt“. Um dem DAV die Klagerücknahme zu erleichtern, sei man ihm bei der Geltung des Schiedsspruchs erst ab Februar 2018 entgegengekommen. Marini: „Unterm Strich kann man sagen: Das lange Ringen um einen tragfähigen Kompromiss bei der Hilfstaxe hat sich gelohnt“.
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