Influenza-Impfung

Warum sollen sich Schwangere erst im zweiten Trimenon gegen Grippe impfen?

Berlin - 27.09.2018, 07:00 Uhr

Eine Grippeimpfung schützt Schwangere und Neugeborene vor Influenza. (Foto: Zffoto / stock.adobe.com)

Eine Grippeimpfung schützt Schwangere und Neugeborene vor Influenza. (Foto: Zffoto / stock.adobe.com)


Empfehlung für das 2. Trimenon soll falsche Schlüsse verhindern

In der Tat schützt die Grippeimpfung vor allem nicht nur die Schwangere. Da Antikörper plazentagängig sind, profitieren auch die Säuglinge. Insbesondere Säuglinge unter sechs Monaten haben ein erhöhtes Risiko für Komplikationen, die meisten influenzabedingten Todesfälle im Kindesalter treffen Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten. Ab sechs Monaten können auch Säuglinge geimpft werden, zugelassen hierfür sind Influsplit tetra (GSK) und Vaxigrip tetra (Sanofi Pasteur).

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Die Impfempfehlung des saisonalen Grippeschutzes gilt für Schwangere jedoch erst ab dem zweiten Trimenon. Warum ist das so? Ist eine frühe Impfung nicht besser – oder ist sie gar gefährlich? DAZ.online hat beim RKI nachgefragt.

STIKO will falsche Korrelation zwischen Abort und Impfung verhindern

„Es besteht keine Kontraindikation für eine saisonale Grippeimpfung auch im ersten Trimenon einer Schwangerschaft“, erklärt Susanne Glasmacher, Sprecherin des RKI. Frauen mit chronischen Grunderkrankungen empfiehlt die STIKO sogar eine frühe Impfung, sprich im ersten Schwangerschaftsdrittel, explizit.
Hintergrund für die allgemeine Impfempfehlung erst ab dem zweiten Trimenon ist jedoch ein anderer. Kommt es während einer Schwangerschaft zu einem Abort, so geschieht dies meist in den Anfangswochen einer Schwangerschaft. Durch die „spätere“ Impfempfehlung erst ab dem zweiten Trimenon will die STIKO verhindern, dass eine falsche Korrelation gezogen und der Abort in einen kausalen Zusammenhang mit der Grippeimpfung gestellt wird.


Es soll verhindert werden, dass die im 1. Schwangerschaftsdrittel häufiger auftretenden Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Verbindung gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden.

RKI zur Grippeimpfempfehlung für Schwangeren ab dem zweiten Trimenon




Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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