Brandenburger Arzneimittelskandal

Lunapharm-Proben ohne Mängel: Entwarnung auf ganzer Linie?

Berlin - 27.09.2018, 17:00 Uhr

Bei Lunapharm können derzeit keine Medikamente bestellt werden. ( r / Foto: Imago)

Bei Lunapharm können derzeit keine Medikamente bestellt werden. ( r / Foto: Imago)


„Entwarnung“ nur für untersuchte Chargen

Die bisher untersuchten Rückstellmuster waren ohne Mängel, bis auf ein Arzneimittel, dessen Haltbarkeitsdatum überschritten war. Eigentlich eine gute Nachricht für die betroffenen Patienten. Doch dem Taskforce-Bericht zufolge kann eine mögliche Gesundheitsgefährdung trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Taskforce-Experte Professor Martin Schulz erklärt gegenüber DAZ.online weshalb: Zwar sei Patientengefährdung durch die Verwendung der untersuchten Arzneimittelchargen relativ unwahrscheinlich. „Diese Aussage gilt aber nur für Arzneimittel derselben Chargen, von denen (Rückstell-)Muster laboranalytisch untersucht und deren pharmazeutische Qualität nicht beanstandet wurden. D.h.: Ob für bereits angewendete Arzneimittel unklarer Herkunft und Transportbedingungen (v. a. Ende 2016/Anfang 2017) anderer Chargen, für die Ende Juli-August 2018 keine Rückstellmuster mehr zur Analytik zur Verfügung standen, diesbezügliche Patientenrisiken auszuschließen sind, kann nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden“, erläutert Schulz.  

Und über die tatsächlichen Transportbedingungen und -wege, auf denen die Arzneimittel transportiert wurden, liegen keine beziehungsweise wenige Informationen vor. Zudem lagen nicht zu allen Arzneimittelchargen Proben vor, die untersucht werden konnten. Deshalb könne Schulz zufolge nicht eindeutig geklärt werden, „ob bei den importierten – v. a. Temperatur-empfindlichen – Arzneimitteln relevante Beeinträchtigungen der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit vorlagen und damit der Nutzen der Anwendung für Patientinnen und Patienten gemindert war.“ 

Justiz ermittelt weiter

Die Akte zur „Causa Lunapharm“ ist noch nicht geschlossen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam sind noch nicht abgeschlossen und wurden auf weitere Verdächtige in Hessen ausgeweitet. Die Behörden sind noch damit beschäftigt, die betroffenen Patienten über ihre Apotheken zu identifizieren: So sind in Brandenburg elf Patienten bekannt, die zweifelhafte Lunapharm-Arzneimittel erhalten haben. In Berlin ist die Zahl Medienberichten zufolge inzwischen auf 277 Patienten angestiegen.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


3 Kommentare

Ohne Mängel??!

von Gunnar Müller, Detmold am 29.09.2018 um 6:43 Uhr

Falsch, Euer Ehren! Ein gestohlenes Arzneimittel hat den Vertriebsweg verlassen, ist somit ein gefälschtes Arzneimittel und damit nicht verkehrsfähig.
Und wer mit solchen dennoch Handel treibt, dem empfehle ich einen Blick ins AMG (§§ 4, 5, 8, 47) – und vor allem in die Strafbestimmungen des dortigen § 95.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Ohne Mängel

von Dr. Andreas van de Valk am 07.10.2018 um 18:24 Uhr

Ach ja. Wenn denn das AMG die richtige Rechtsgrundlage wäre.

Nach einem Kurzurlaub hatte ich ePost vom BfArM: Es liegen uns keine Dokumente für den Nachweis gestohlener Medikamente vor. Wenden Sie sich an das LAVG Brandenburg Dezernat G3 ...

Und nun? Welcher schlaue Spruch kommt jetzt?

Sehr ordentlich neben der Sache

von Dr. Andreas van de Valk am 27.09.2018 um 19:57 Uhr

Auf den Rechnungen der griechischen Apotheke war der von ihr beauftragte Logistiker vermerkt. In ca. 95% der Fälle war dies wohl DHL.

Da die EMA bereits im August 2017 die Akten geschlossen hatte, war doch die Frage hinsichtlich wirksam oder unwirksam im Juli 2018 lange erledigt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.