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Brandenburger Arzneimittelskandal
Lunapharm-Proben ohne Mängel: Entwarnung auf ganzer Linie?
In der vergangenen Woche kamen die Arbeiten der Lunapharm-Taskforce zum Abschluss. Fast alle Analyseergebnisse der Lunapharm-Arzneimittelproben liegen vor. Bis auf ein Arzneimittel, dessen Haltbarkeitsdatum bereits überschritten war, waren die Proben einwandfrei. Kann eine Gesundheitsgefahr für die betroffenen Patienten nun ausgeschlossen werden?
Die Aufklärung der sogenannten „Lunapharm-Affäre“ macht langsame Fortschritte.
So hat die Experten-Taskforce, die im Juli vom Brandenburger Gesundheitsministerium
mit der Aufklärung beauftragt wurde, ihre Arbeit offiziell beendet. Im finalen
Abschlussbericht wurden auch die Analyseergebnisse der bisher 36 untersuchten Lunapharm-Proben
ausgewertet, die zwischen dem 22. Juli und 30. August 2018 sichergestellt
wurden.
Analyse der restlichen Proben folgt
Der in Mahlow ansässige Pharma-Händler Lunapharm soll mutmaßlich in Griechenland oder anderen europäischen Ländern gestohlene Krebsmedikamente in Verkehr gebracht haben. Unter den beschlagnahmten Lunapharm-Arzneimitteln befanden sich auch
temperaturempfindliche Biologika. Die Untersuchungen sollen einen Hinweis
darauf geben, inwieweit deren Wirksamkeit durch einen möglicherweise
unsachgemäßen Transport beeinträchtigt
sein könnte.
Insgesamt wurden 39 Packungen sichergestellt. Drei davon – je eine Probe der Arzneimittel Lucentis®, Avastin® und MabThera® – verblieben zunächst beim Landeskriminalamt Brandenburg. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Potsdam nach eigenen Angaben veranlasst, diese verbleibenden drei Proben ebenfalls analysieren zu lassen. Wann die Ergebnisse hierzu vorliegen, ist derzeit noch nicht bekannt.
„Entwarnung“ nur für untersuchte Chargen
Die bisher untersuchten Rückstellmuster waren ohne Mängel, bis auf ein Arzneimittel, dessen Haltbarkeitsdatum überschritten war. Eigentlich eine gute Nachricht für die betroffenen Patienten. Doch dem Taskforce-Bericht zufolge kann eine mögliche Gesundheitsgefährdung trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Taskforce-Experte Professor Martin Schulz erklärt gegenüber DAZ.online weshalb: Zwar sei Patientengefährdung durch die Verwendung der untersuchten Arzneimittelchargen relativ unwahrscheinlich. „Diese Aussage gilt aber nur für Arzneimittel derselben Chargen, von denen (Rückstell-)Muster laboranalytisch untersucht und deren pharmazeutische Qualität nicht beanstandet wurden. D.h.: Ob für bereits angewendete Arzneimittel unklarer Herkunft und Transportbedingungen (v. a. Ende 2016/Anfang 2017) anderer Chargen, für die Ende Juli-August 2018 keine Rückstellmuster mehr zur Analytik zur Verfügung standen, diesbezügliche Patientenrisiken auszuschließen sind, kann nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden“, erläutert Schulz.
Und über die tatsächlichen Transportbedingungen und -wege, auf denen die Arzneimittel transportiert wurden, liegen keine beziehungsweise wenige Informationen vor. Zudem lagen nicht zu allen Arzneimittelchargen Proben vor, die untersucht werden konnten. Deshalb könne Schulz zufolge nicht eindeutig geklärt werden, „ob bei den importierten – v. a. Temperatur-empfindlichen – Arzneimitteln relevante Beeinträchtigungen der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit vorlagen und damit der Nutzen der Anwendung für Patientinnen und Patienten gemindert war.“
Justiz ermittelt weiter
Die Akte zur „Causa
Lunapharm“ ist noch nicht geschlossen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Potsdam sind noch nicht abgeschlossen und wurden auf weitere Verdächtige in
Hessen ausgeweitet. Die Behörden sind noch damit beschäftigt, die betroffenen
Patienten über ihre Apotheken zu identifizieren: So sind in Brandenburg elf Patienten bekannt, die zweifelhafte Lunapharm-Arzneimittel erhalten haben. In
Berlin ist die Zahl Medienberichten zufolge inzwischen auf 277 Patienten angestiegen.
3 Kommentare
Ohne Mängel??!
von Gunnar Müller, Detmold am 29.09.2018 um 6:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ohne Mängel
von Dr. Andreas van de Valk am 07.10.2018 um 18:24 Uhr
Sehr ordentlich neben der Sache
von Dr. Andreas van de Valk am 27.09.2018 um 19:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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