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Schriftliche Stellungnahme
ABDA kontert Monopolkommission in Sachen Apothekenhonorar
BAH steht Apothekern bei
Übrigens hat auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) eine schriftliche Stellungnahme eingereicht, in der er die derzeitigen Regulierungen in der Arzneimittelpreisverordnung vehement verteidigt. „Kritisch zu sehen ist hierbei insbesondere die Forderung, den einheitlichen Apothekenabgabepreis aufzugeben, der zu den maßgebenden Säulen des deutschen gesetzlichen Krankenversicherungssystems gehört. Viele, wenn nicht alle sozialrechtlichen Instrumentarien der Erstattung von Arzneimitteln fußen auf dem einheitlichen Apothekenabgabepreis, nämlich die Festbetragsregelung, die Abschläge nach §§ 130, 130a Sozialgesetzbuch (SGB) V, die Durchführung der Rabattverträge etc.“, kommentiert der Pharma-Verband.
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Schon eine teilweise Lockerung hätte „erhebliche Konsequenzen“ zur Folge. Und weiter: „Hinzukommen die negativen Auswirkungen auf die Struktur des Apothekenmarktes. Zu erwarten sind eine geringere Apothekendichte, ein steigender Konzentrationsprozess, eine sinkende Angebotsvielfalt sowie eine sozialrechtlich mehr als fragwürdig zu betrachtende Benachteiligung der Landbevölkerung, die im Wettbewerb höhere Preise in der Vor-Ort-Apotheke zu zahlen hätte.“
2 Kommentare
Monopolkommission
von Christoph Stackmann am 22.09.2018 um 7:55 Uhr
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Monopolkommision
von Conny am 21.09.2018 um 19:03 Uhr
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