Schriftliche Stellungnahme

ABDA kontert Monopolkommission in Sachen Apothekenhonorar

Berlin/Süsel - 21.09.2018, 17:50 Uhr

Unklare Sicht auf die Dinge: Die ABDA kritisiert die Monopolkommission für ihre Sichtweise auf den Apothekenmarkt. Auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) will an der Arzneimittelpreisverordnung nichts ändern. ( r / Foto: Imago)

Unklare Sicht auf die Dinge: Die ABDA kritisiert die Monopolkommission für ihre Sichtweise auf den Apothekenmarkt. Auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) will an der Arzneimittelpreisverordnung nichts ändern. ( r / Foto: Imago)


„Sanfter Preiswettbewerb“ untauglich

Die Monopolkommission hatte allerdings argumentiert, der „sanfte Preiswettbewerb“ werde die ländliche Versorgung stärken. Das Modell sieht vor, dass Apotheken jeweils eine Servicepauschale festlegen, die die Zuzahlung ersetzt. Ländliche Apotheken sollten sich dabei durch höhere Pauschalen finanzieren. Dabei erwartet die Monopolkommission, die Patienten auf dem Land würden höhere Pauschalen zahlen, um sich weitere Wege zu günstigeren Apotheken zu ersparen. Doch die ABDA erklärt in einem weiteren Kapitel ihrer Stellungnahme, warum sie dies für einen Fehlschluss hält.

Die ABDA führt aus, Patienten würden die räumliche Nähe in verschiedenen Situationen unterschiedlich bewerten. Chroniker könnten ihren Bedarf meist langfristig planen und würden auf Preissteigerungen stärker als Akutpatienten reagieren. Wenn die Chroniker von ländlichen Apotheken abzögen, wäre die Existenzgrundlage dieser Apotheken zerstört. Dabei bemängelt die ABDA auch den „logistisch“ geprägten Blick der Monopolkommission, die auf Pick-up-Stellen und Dispensierautomaten verwiesen hatte. Auch die Abwanderung zu solchen Systemen entzöge den Apotheken ihre Existenzgrundlage. Zudem verweist die ABDA auf die Erfahrung anderer Branchen und sie zeigt den Widerspruch zum Solidarprinzip auf.

Versorgungauftrag nicht hinreichend berücksichtigt

Die ABDA kritisiert auch die grundsätzliche Sicht der Monopolkommission zur Bemessung der Apothekenvergütung. Die Kommission berücksichtige die Sicherstellung der Versorgung nicht besonders, sondern allenfalls gleichrangig zum Preisniveau. Dies verkenne den Ansatz des Gesetzgebers, „der seine grundrechtlich zwingend vorgegebenen Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung im Arzneimittelgesetz und im Apothekengesetz umgesetzt“ habe. Auch das Wirtschaftlichkeitsgebot selbst sei nicht auf ein niedriges Preisniveau, sondern auf einen Ausgleich von Grundrechtspositionen ausgerichtet - und diese Abwägung habe der Gesetzgeber in den geltenden Gesetzen getroffen.

Auch das Modell neu definierter Notapotheken wird nach Einschätzung der ABDA nicht funktionieren. Denn es sei unrealistisch, eine Apotheke für einen begrenzten Ausschreibungszeitraum einzurichten und Personal dafür zu finden. Zudem argumentiert die ABDA, die Monopolkommission überschätze das Potenzial von Einschreibemodellen. Diese seien mit vielen organisatorischen Problemen verbunden und eine Pauschalvergütung übertrage das Mengenrisiko auf die Apotheken.

Die ABDA weist zudem ausführlich auf jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung regulierter Preise bei freien Berufen hin. Diese würden im Gutachten nur in einer Fußnote erwähnt. Pikanterweise geht es dabei um eine Publikation des früheren Vorsitzenden der Monopolkommission, Prof. Dr. Justus Haucap, der deutliche Vorteile fester Preise in regulierten Märkten festgestellt hatte.

Kritik am Honorargutachten

Im letzten Abschnitt ihrer Stellungnahme geht die ABDA auf das 2HM-Gutachten zur Apothekenhonorierung ein, weil auch die Monopolkommission darauf verwiesen hatte. Bisher hatte die ABDA das 2HM-Gutachten totgeschwiegen - in der Annahme, es damit aus der öffentlichen Diskussion heraushalten zu können. Nun äußert die ABDA deutliche Kritik. Sie spricht von „einem fehlenden Grundverständnis der Materie im 2HM-Gutachten“ und erklärt: „Schon das fehlende Verständnis dessen, was Apotheken leisten und welche Rahmenbedingungen sie dabei zu beachten haben, macht das 2HM-Gutachten als Grundlage für Handlungsempfehlungen unbrauchbar.“ Zudem kritisiert die ABDA den „inkonsistenten Umgang“ der Monopolkommission mit dem 2HM-Gutachten. Die Monopolkommission kritisiere die Berechnungsgrundlagen und Methoden von 2HM, beziehe sich dann aber darauf. Dies schwäche wiederum die Empfehlungen der Monopolkommission.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Monopolkommission

von Christoph Stackmann am 22.09.2018 um 7:55 Uhr

Sinn und Zweck der Monopol- Kommission ist, so könnte man meinen, Monopole zu erschaffen, die sie dann evtl anprangern kann.

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Monopolkommision

von Conny am 21.09.2018 um 19:03 Uhr

Die Monopolkommision würde gut zu den drei Blinden Nahles, Merkel und Herrn Seehofer passen. Nachverhandlung im Fall Maassen, was für Vollpfosten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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