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Anträge zum Deutschen Apothekertag
Wir müssen übers Geld reden
Honorare für Dienstleistungen
Daneben befassen sich weitere Anträge mit anderen Aspekten des Apothekenhonorars. Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand und die Apothekerkammer Niedersachsen fordern sichere Rechtsgrundlagen für honorierte Dienstleistungen. Dies ist für die Gestaltung von Dienstleistungen im Sinne des Perspektivpapiers „Apotheke 2030“ nötig, denn ohne Bezahlung werden die neuen Leistungen nicht zu erbringen sein. Das ist längst bekannt, aber noch immer nicht umgesetzt. Eine Weiterentwicklung dieser Idee findet sich in zwei Anträgen des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands und der Apothekerkammer Berlin. Demnach sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit zu Leistungen im Rahmen der Pflege werden, die dann auch von der Pflegeversicherung honoriert werden.
Viele kleine Beträge summieren sich
Die Apothekerkammer Thüringen fordert, die nötigen Grundlagen für einen „arztinduzierten Botendienst“ zu schaffen. So sollen Ärzte die Auslieferung verordneter Arzneimittel veranlassen können und Apotheken sollen dies mit den Krankenkassen abrechnen können. Der Apothekerverband Nordrhein bringt die bekannte Forderungen nach einem Honorar für den elektronischen Medikationsplan ein. Die Berliner Apothekerin Dr. Kerstin Kemmritz und weitere Antragsteller fordern, das Stellen und Verblistern von Arzneimitteln als Dienstleistung rechtsicher zu verankern und dies auch verordnungsfähig zu machen. Die Apothekerkammer Berlin fordert, das ambulante Entlassmanagement ähnlich wie die BtM-Gebühr abrechnen zu können. Außerdem möchte die Landesapothekerkammer Thüringen die Dokumentationsgebühr auf Dokumentationen gemäß dem Transfusionsgesetz ausdehnen. Dies hatte die ABDA bereits kürzlich in ihrer Stellungnahme zum TSVG angebracht.
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Apothekenhonorierung
Während der Landesapothekerverband Baden-Württemberg die Streichung der Importquote fordert, spricht sich die Saarländische Apothekerkammer dafür aus, die Apotheken an den durch Importe generierten Einsparungen der Krankenkassen zu beteiligen. Von den Einsparungen, die über die Importquote hinausgehen, sollten die Apotheken 50 Prozent erhalten, wird in der Begründung des Antrags gefordert. So zieht sich der Honoraraspekt durch diverse Anträge, die sich mit den unterschiedlichsten Themen beschäftigen. Insgesamt wird damit deutlich, dass alle Leistungen der Apotheken finanziert werden müssen. Dabei können auch viele kleine Beträge die Wirtschaftlichkeit stärken.
Möglicherweise werden auch noch weitere Aspekte der Honorierung zum Thema beim Deutschen Apothekertag. Denn die hier zitierten Anträge wurden aus der Zusammenstellung für die Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes am 29. August entnommen. Das endgültige Antragsheft liegt noch nicht vor.
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