Anträge zum Deutschen Apothekertag

Wir müssen übers Geld reden

Süsel - 27.08.2018, 09:00 Uhr

Beim diesjährigen Deutschen Apothekertag in München gibt es gleich eine ganze Reihe von Anträgen, die sich mit dem Apothekenhonorar beschäftigen. (r / Foto: Imago)

Beim diesjährigen Deutschen Apothekertag in München gibt es gleich eine ganze Reihe von Anträgen, die sich mit dem Apothekenhonorar beschäftigen. (r / Foto: Imago)


Die Saarländische Apothekerkammer rückt das Honorar ins Blickfeld des Deutschen Apothekertages. In zwei Anträgen fordert sie einen höheren Festzuschlag auf Rx-Arzneimittel und ein Gegengutachten zum Honorargutachten. Daneben ist das Honorar ein Teilaspekt in vielen weiteren Anträgen.

In Erwartung des Honorargutachtens, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeitet wurde, war das Thema Apothekenhonorierung beim Deutschen Apothekertag 2017 unterrepräsentiert. In diesem Jahr ist es dagegen wieder auf der Agenda. Die meisten Anträge dazu stammen allerdings nicht von ABDA-Gremien, sondern aus den Mitgliedsorganisationen. In der Antragsliste sind die Anträge zur Honorierung auf verschiedene Kapitel verteilt. Ein Antrag der Saarländischen Apothekerkammer ist dabei im Kapitel „Berufsständische Organisationen“ gelandet, in das innerverbandliche Themen eingeordnet werden.

Nicht schweigen zum Honorargutachten

In dem Antrag fordert die Saarländische Apothekerkammer, ein Gegengutachten zum Honorargutachten der Agentur 2HM zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die Antragsteller verweisen auf eine Stellungnahme, die die ABDA am 8. Januar 2018 gegenüber den Mitgliedsorganisationen abgegeben habe. Darin habe die ABDA zum Honorargutachten erklärt: „Es geht von falschen Voraussetzungen aus, ist methodisch angreifbar und inhaltlich defizitär.“ Doch es sei keine Begründung gegeben worden, mit der die Mitgliedsorganisationen gegenüber Dritten argumentieren könnten. Im März habe die ABDA erklärt, es sei gelungen, das Gutachten aus der öffentlichen Wahrnehmung herauszubringen. Doch zwischenzeitlich habe sich herausgestellt, dass diese Einschätzung grob fehlerhaft sei, argumentieren die Antragsteller aus dem Saarland.

Festzuschlag erhöhen

Auch zum Apothekenhonorar selbst kommt eine klare Forderung von der Saarländischen Apothekerkammer: Der Festzuschlag für Rx-Arzneimittel soll erhöht werden. Die Antragsteller kritisieren, dass die ABDA nicht mehr an dieser Erhöhung festhalte. Dieser Verzicht sei nicht erklärbar, nachdem im Saarland 15 Prozent der Apotheken geschlossen hätten und die Agentur 2HM bundesweit 7.600 Apotheken-Unternehmen als wirtschaftlich gefährdet einstufe. Die Antragsteller kritisieren, dass die Apotheken von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt seien. Außerdem fordern sie, die Berechnung des Festzuschlag solle nicht die „durchschnittliche“, sondern die „typische“ Apotheke zugrunde legen.

Honorare für Dienstleistungen

Daneben befassen sich weitere Anträge mit anderen Aspekten des Apothekenhonorars. Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand und die Apothekerkammer Niedersachsen fordern sichere Rechtsgrundlagen für honorierte Dienstleistungen. Dies ist für die Gestaltung von Dienstleistungen im Sinne des Perspektivpapiers „Apotheke 2030“ nötig, denn ohne Bezahlung werden die neuen Leistungen nicht zu erbringen sein. Das ist längst bekannt, aber noch immer nicht umgesetzt. Eine Weiterentwicklung dieser Idee findet sich in zwei Anträgen des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands und der Apothekerkammer Berlin. Demnach sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit zu Leistungen im Rahmen der Pflege werden, die dann auch von der Pflegeversicherung honoriert werden.

Viele kleine Beträge summieren sich

Die Apothekerkammer Thüringen fordert, die nötigen Grundlagen für einen „arztinduzierten Botendienst“ zu schaffen. So sollen Ärzte die Auslieferung verordneter Arzneimittel veranlassen können und Apotheken sollen dies mit den Krankenkassen abrechnen können. Der Apothekerverband Nordrhein bringt die bekannte Forderungen nach einem Honorar für den elektronischen Medikationsplan ein. Die Berliner Apothekerin Dr. Kerstin Kemmritz und weitere Antragsteller fordern, das Stellen und Verblistern von Arzneimitteln als Dienstleistung rechtsicher zu verankern und dies auch verordnungsfähig zu machen. Die Apothekerkammer Berlin fordert, das ambulante Entlassmanagement ähnlich wie die BtM-Gebühr abrechnen zu können. Außerdem möchte die Landesapothekerkammer Thüringen die Dokumentationsgebühr auf Dokumentationen gemäß dem Transfusionsgesetz ausdehnen. Dies hatte die ABDA bereits kürzlich in ihrer Stellungnahme zum TSVG angebracht.

Mehr zum Thema:

Während der Landesapothekerverband Baden-Württemberg die Streichung der Importquote fordert, spricht sich die Saarländische Apothekerkammer dafür aus, die Apotheken an den durch Importe generierten Einsparungen der Krankenkassen zu beteiligen. Von den Einsparungen, die über die Importquote hinausgehen, sollten die Apotheken 50 Prozent erhalten, wird in der Begründung des Antrags gefordert. So zieht sich der Honoraraspekt durch diverse Anträge, die sich mit den unterschiedlichsten Themen beschäftigen. Insgesamt wird damit deutlich, dass alle Leistungen der Apotheken finanziert werden müssen. Dabei können auch viele kleine Beträge die Wirtschaftlichkeit stärken.

Möglicherweise werden auch noch weitere Aspekte der Honorierung zum Thema beim Deutschen Apothekertag. Denn die hier zitierten Anträge wurden aus der Zusammenstellung für die Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes am 29. August entnommen. Das endgültige Antragsheft liegt noch nicht vor.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.