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Und wie sieht es bei Stoffen und Gefäßen aus?
Während vergleichsweise wenige Apotheken mit der Anlage 3 der Hilfstaxe zu tun haben, sieht das mit den Anlagen 1 und 2 ganz anders aus. Daher dürften viele Apotheken vor allem gespannt sein, wie hier die Verhandlungen laufen. Laut DAV wird es in Sachen Stoffe und Gefäße voraussichtlich ebenfalls im August ein weiteres Treffen geben, um eine Lösung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am 30. September 2018 zu erreichen. Gelingt dies nicht, gilt aus Apothekersicht die Arzneimittelpreisverordnung (§ 5 AMPreisV) ohne die ergänzenden Regeln der Hilfstaxe.
Das heißt: Es könnten die tatsächlichen Einkaufspreise marktgängiger Abpackungen der eingesetzten Stoffe taxiert werden. Auf diese würden die Aufschläge von 90 Prozent für Zubereitungen und 100 Prozent für Stoffe angewendet. Das würde im Regelfall deutlich höhere Rezepturpreise als bisher ergeben. Die Kassen sollten daher an einer raschen vertraglichen Regelung interessiert sein.
Allerdings ist der GKV-Spitzenverband offenbar der Meinung, dass der Rückgriff auf die Arzneimittelpreisverordnung gar nicht nötig ist. Eine Sprecherin erklärte auf Nachfrage von DAZ.online: „Die Hilfstaxe bleibt gültig, bis sie durch eine neue Variante abgelöst wird. Eine Anschlussvereinbarung wäre nicht notwendig“. Vor allem aber signalisiert die GKV-Seite weitere Gesprächsbereitschaft: „Für uns sind Verhandlungslösungen nach wie vor die beste Lösung und einer Entscheidung einer Schiedsstelle vorzuziehen“, sagte die Sprecherin.
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