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Arzneimittel-Skandal
Gericht: Lunapharm darf weitermachen – vorerst
Der brandenburgische Arzneimittelhändler Lunapharm steht in
Verdacht, gestohlene Arzneimittel importiert und diese in die Lieferkette
eingebracht zu haben. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat dem Händler
zwar mit sofortiger Wirkung die Lizenz entzogen. Dennoch dürfte Lunapharm laut dem Verwaltungsgericht vorerst weiter arbeiten. Offenbar hat die Behörde ihren Bescheid an das Unternehmen nicht ausreichend begründet. Das Gesundheitsministerium betont allerdings, dass er weiterhin wirksam sei.
In der sogenannten Lunapharm-Affäre rund um mutmaßlich gestohlene Arzneimittel aus Griechenland gibt es eine erneute überraschende Wendung: Der beschuldigte Arzneimittelhändler Lunapharm aus dem brandenburgischen Mahlow dürfte seine Geschäfte vorerst weiterbetreiben – meint das Verwaltungsgericht Potsdam. Eigentlich hatte die Aufsichtsbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe den sofortigen Entzug der Betriebserlaubnis sowie der Herstellungs- und Großhandelserlaubnis angeordnet. Doch Lunapharm wehrt sich gegen den behördlichen Bescheid und die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Wie ein Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online bestätigte, soll kommende Woche über den Antrag entschieden werden. Zugleich habe das Gericht die Behörde gebeten, bis zur vorläufigen Entscheidung des Gerichts über den Lizenzentzug den Bescheid nicht zu vollziehen.
Tagesspiegel: Ministerium muss nachbessern
Zur Erklärung: Die Aufsichtsbehörde hatte die Betriebserlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen, um die Gesundheit eventuell betroffener Patienten zu schützen. Dies muss sie in ihrer Verfügung aber besonders begründen. Der Berliner „Tagesspiegel“ berichtet nun, dass die Behörde in dieser Begründung nicht stichhaltig genug argumentiert habe. Dem Bericht zufolge hat das Gericht den Händler aufgefordert, seine Begründung bis zum Entscheid in der kommenden Woche nachzubessern.
Das Ministerium teilte gegenüber DAZ.online aber mit, dass das LAVG zu der Bitte des Gerichts keine Erklärung abgegeben habe. Aus seiner Sicht darf Lunapharm nicht wieder aktiv werden, wie eine Sprecherin erklärt: „Der Bescheid ist, da er weder vom LAVG aufgehoben wurde, noch das Verwaltungsgericht eine Entscheidung im Eilverfahren getroffen hat, immer noch wirksam. Das bedeutet: Lunapharm darf nicht herstellen oder handeln.“
Lunapharm selbst hat sich abgeschottet: Seit Tagen antwortet nur noch der Anrufbeantworter, die Geschäftsführerin reagiert nicht auf E-Mails. Ob Lunapharm seine Geschäftstätigkeiten in diesen Tagen nun also wirklich wieder aufnimmt, ist daher völlig unklar.
2 Kommentare
Lunapharm
von Gunter Kowalski am 03.08.2018 um 23:37 Uhr
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AW: Lunapharm
von Klaus Hansen am 04.08.2018 um 8:34 Uhr
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