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Deutsch-griechischer Arzneimittelskandal
Ministerium ruft mutmaßlich gestohlene Arzneimittel nun doch zurück
Aufatmen – Fehlanzeige! Offenbar ist nicht auszuschließen, dass die Wirksamkeit der mutmaßlich gestohlenen Krebsmedikamente, die der brandenburgische Händler Lunapharm in Verkehr brachte, doch beeinträchtigt sein könnte. Daher hat das brandenburgische Gesundheitsministerium einen Rückruf der betroffenen Produkte gestartet. Dies teilte das Ministerium am gestrigen Mittwoch mit und revidierte damit seine Aussage vom Freitag.
Vergangene Woche berichtete das ARD-Magazin Kontraste über den mutmaßlichen Pharmaskandal: Der im brandenburgischen Mahlow ansässige Arzneimittelhändler Lunapharm soll von einer griechischen Apotheke Medikamente bezogen haben, die Diebesgut einer kriminellen Schmuggelbande gewesen sein sollen. Dabei habe es sich um hochpreisige Onkologika gehandelt, heißt es. Laut Kontraste verlief der Schmuggeltransport ungekühlt, sodass es bei temperatursensiblen Biologika zu einem Wirkverlust gekommen sein könnte.
Noch am vergangenen Freitag dementierte das Gesundheitsministerium, dass für Patienten ein Sicherheitsrisiko bestanden habe. Denn das dem Ministerium unterstellte Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) habe im Mai 2017 Stichproben im Landeslabor Berlin-Brandenburg überprüfen lassen, die einwandfrei gewesen seien.
Arzneimitteltests offenbar nicht aussagekräftig
Das Brandenburger Gesundheitsministerium nimmt nun die Entwarnung im deutsch-griechischen Arzneimittelskandal zurück. Am vergangenen Dienstag initiierte es einen Rückruf aller Präparate, die die Lunapharm Deutschland GmbH aus Griechenland bezogen haben soll. Dies teilte das Ministerium bei einer Pressekonferenz am gestrigen Mittwoch mit. Denn seit Dienstagabend gebe es Verdachtsmomente, denen zufolge eine Gesundheitsgefahr nicht länger auszuschließen sei.
Das LAVG hat nämlich anscheinend seinen Besuch bei Lunapharm im Vorfeld angekündigt und lediglich zwei und zudem temperaturunempfindliche Präparate testen lassen. Darüber hinaus verfügt das Landeslabor Berlin-Brandenburg nicht über die Geräte, spezielle Proteinanalysen durchzuführen, die zur Qualitätsüberprüfung von wärmeempfindlichen Biologika notwendig gewesen wären.
Doch solche Analysen hielt weder das LAVG noch das Ministerium bis vor kurzem für erforderlich. Denn bislang ging das Ministerium nicht von einem Diebstahl aus, sondern lediglich von unzulässigen Vertriebswegen – Lunapharm hatte Arzneimittel von einer griechischen Apotheke bezogen, die nach dortigem Recht nicht hätte exportieren dürfen. Doch hatte das LAVG das Ministerium umfassend informiert?
2 Kommentare
Gesundheitsministerin
von Bernd Küsgens am 19.07.2018 um 8:30 Uhr
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AW: Gesundheitsministerin DG
von Dr Schweikert-Wehner am 19.07.2018 um 15:09 Uhr
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