- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Wie beliefern Apotheken ...
Bei drohendem Engpass
Wie beliefern Apotheken Valsartan-Rezepte richtig?
Das Szenario eines Valsartan-Engpasses ist keine Science-Fiction – die Gefahr droht reell: 15 Pharmaunternehmen haben ihre valsartanhaltigen Arzneimittel zurückgerufen. Was dürfen Apotheken noch abgeben, ohne dass Retaxationen der Krankenkassen anstehen? Brauchen sie bei nicht lieferbaren, namentlich verordneten Valsartan-Präparaten ein neues Rezept? Und welche Sonder-PZN druckt man, wenn keine Rabattverträge bestehen?
Valsartan könnte in der Tat bald knapp werden. Der EU-weit angelegte Rückruf valsartanhaltiger Arzneimittel trifft in Deutschland etliche pharmazeutische Unternehmer, bislang AAA-Pharma, AbZ-Pharma, Actavis, Aliud, 1 A Pharma, Basics, Dexcel, Henning, Heumann, Hexal, Hormosan, Puren, Ratiopharm, Stada, Zentiva.
Mehr zum Valsartan-Rückruf
Europaweite Valsartan-Rückrufe
EMA untersucht Verunreinigung in valsartanhaltigen Arzneimitteln
Top-Themen 2018
Was ist N-Nitrosodimethylamin?
Bislang haben lediglich Mylan, Novartis und Marktführer TAD Pharma Entwarnung gegeben. Diese Pharmakonzerne haben ihren Valsartan-Rohstoff offenbar aus anderen Quellen als von dem chinesischen Wirkstoff-Hersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical bezogen, der aufgrund von Verunreinigungen mit dem wahrscheinlich kanzerogenen N-Nitrosodimethylamin in Misskredit geraten war.
Valsartan: Rabatt- und preisgünstige Arzneimittel nicht lieferbar, was tun?
Engpässe bei Arzneimitteln treffen die Apotheker an vorderster Front und mit voller Breitseite: Sie schaffen Ärger, unbezahlten Mehraufwand, provozieren den Unmut der Patienten und fordern empathisches, erklärendes Geschick am HV-Tisch. Im Falle von Valsartan bindet zusätzlich die Bearbeitung und Quarantäne-Lagerung all der einzelnen Rückrufe des Blutdrucksenker-Blockbusters zusätzlich Kapazitäten. Und zudem beschäftigt die Frage: Was darf die Apotheke überhaupt noch abgeben, um zusätzlich zu all diesen Querelen nicht am Ende des Tages eine Retaxation der Krankenkassen zu kassieren?
Bei Wirkstoff-Verordnungen mit lediglich „Valsartan“ gelten primär Rabattverträge. Hat die Krankenkasse des Patienten keine Rabatt-Vereinbarung getroffen, muss die Apotheke eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgeben. Bei namentlichen Verordnungen ohne Aut-idem-Ausschluss verhält es sich ganz äquivalent: Vorrang genießen grundsätzlich die rabattierten Präparate, ohne Verträge dürfen Apotheken hier allerdings zusätzlich zu den drei preisgünstigsten auch das explizit namentlich verordnete Medikament dem Patienten mitgeben. Wenn nun aber das Rabatt-Valsartan nicht lieferbar ist und auch keines der drei preisgünstigsten Präparate und das namentlich verordnete stammt ebenfalls aus der Rohstoff-Produktion in China? Welche Optionen haben die Apotheken dann? Dürfen sie munter ein Verfügbares abgeben und kennzeichnen das Rezept mit der Sonder-PZN?
3 Kommentare
Valsartanverordnungen
von A. Grossmann am 10.07.2018 um 19:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Autidem-Kreuz
von Jan Kusterer am 10.07.2018 um 16:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gute Idee
von Christian Becker am 11.07.2018 um 10:51 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.