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Preise für Rezepturen
Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe gekündigt
Außerordentliche Kündigung für viele Zytostatika
Gemäß dem Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins seien außerdem die bisher geltenden Abschläge auf die Preise einzelner Zytostatika-Wirkstoffe außerordentlich gekündigt worden. Denn bei diesen Wirkstoffen seien die tatsächlichen Einkaufspreise um mehr als 10 Prozent höher als in der Hilfstaxe vorgesehen. Dabei geht es um folgende Wirkstoffe: Oxaliplatin, Cyclophosphamid, Methotrexat, Mitomycin, Bortezomib, Carfilzomib, Daratumumab, Infliximab (4 Präparate), Irinotecan PEGliposomal, Nivolumab, Olaratumab, Pembrolizumab, Vinflunin, Trabectedin und Pixatron. Im Rundschreiben heißt es dazu, die Kündigung werde zum 31. Juli wirksam. Doch wird nicht genau beschrieben, wann neue Preise gelten könnten und wie hoch diese sein würden. Vielmehr heißt es, einstweilen seien Zubereitungen mit den gekündigten Wirkstoffen weiterhin auf der Grundlage der derzeit gültigen Abrechnungspreise zu berechnen. Zuvor hatten zytostatikaherstellende Apotheker immer wieder erklärt, es gehe bei einer Kündigung primär darum ein Zeichen zu setzen, auch wenn die alten Preise weiter fortgelten.
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Arbeitsgruppe zur Substitution
Zu einem weiteren Themenkomplex der Hilfstaxe wurde noch keine Entscheidung getroffen: Zur Opioid-Substitution bereite der Deutsche Apothekerverband eine neue Arbeitsgruppe vor, heißt es im Rundschreiben. Informierte Kreise berichten dazu, es solle eine zweistufige Abfrage bei den Apotheken stattfinden, um aktualisierte Daten für weitere Verhandlungen zu erhalten. Auch dieses Thema werde nun intensiver verfolgt als bisher. Denn auch zu diesem Thema klagen die betroffenen Apotheker schon lange über nicht mehr zeitgemäße Preisgrundlagen in der Hilfstaxe.
2 Kommentare
Kopfschüttel
von Thorsten Dunckel am 10.07.2018 um 14:41 Uhr
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Rezepturen
von Sven Larisch am 10.07.2018 um 14:22 Uhr
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