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Eilantrag zurückgenommen
DAV macht Rückzieher im Streit um die Hilfstaxe
Im Streit um den Schiedsspruch zur Hilfstaxe hat der Deutsche Apothekerverband seinen Antrag auf eine Eilentscheidung überraschend zurückgezogen. Bestehen bleibt der Termin für die Klage in der Hauptsache. Hier will das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 16. Oktober entscheiden.
Der Gesetzgeber hatte dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) aufgegeben, bis Ende August 2017 die Preise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie in der Hilfstaxe neu auszuhandeln. Nachdem die Verhandlungen scheiterten, beschloss am 19. Januar dieses Jahres die Schiedsstelle neue, deutlich höhere Abschläge auf die Apothekeneinkaufspreise. Sie richtete überdies neue Abschlagsgruppen für patentgeschützte Wirkstoffe ein und legte fest, dass diese Abschläge rückwirkend seit dem 1. November 2017 gelten.
Der DAV kritisierte, dass die pauschalen Abschlagssätze vom gelisteten Einkaufspreis nicht sämtlich zu realisieren und Apotheken dadurch nicht abschätzbaren finanziellen Risiken ausgesetzt sind. Er hat daher im Februar Klage gegen den Schiedsspruch vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erhoben. Zudem hat der DAV einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt – denn in diesem sozialrechtlichen Verfahren sorgt die Klage allein noch nicht dafür, dass der Beschluss der Schiedsstelle keine Wirkung entfalten kann.
DAV: Vorläufige Entscheidung wäre keine Hilfe gewesen
Diese Woche sollte die Entscheidung im Eilverfahren fallen. Der DAV war vom Gericht aufgefordert worden, bis zum gestrigen Montag nochmals schriftlich vorzutragen. Er entschied sich jedoch, seinen Eilantrag zurückzunehmen. Wie der DAV mitteilt, geschah dies, nachdem das Landessozialgericht zusichert hat, über die Klage wegen der Dringlichkeit und Bedeutung der Sache schon im Oktober 2018 in der Hauptsache insgesamt zu verhandeln und zu entscheiden. Tatsächlich hat das Gericht bereits den 16. Oktober als Entscheidungstermin festgesetzt. Der DAV ist überzeugt: „Die jetzt avisierte vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren nur zu einem Teilaspekt des Schiedsspruchs wäre für die onkologisch tätigen Apotheken keine Hilfe gewesen“.
Der Verband der Zytostatika-herstellenden Apothekerinnen und
Apotheker (VZA), der das Klageverfahren finanziell unterstützt, trägt die
Entscheidung mit. Näher wollte sich der Verband am heutigen Dienstag noch nicht äußern.
Mit dem Aufschub bleibt dem DAV nun mehr Zeit, seine
Forderungen im Klageverfahren mit Zahlen zu unterfüttern. Er wertet derzeit offenbar noch Preisauskünfte
Zytostatika-herstellender Apotheken aus.
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