- DAZ.online
- News
- Politik
- Kaapke: Schweigen ist ...
Reaktion auf Wettbewerbsgutachten
Kaapke: Schweigen ist keine Gegenwehr
Nach dem Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums ist seit letzter Woche ein weiteres Gutachten in der Welt, das den Apothekern nicht gefallen dürfte. Die Wettbewerbshüter der Monopolkommission haben sich erneut mit dem Arzneimittelmarkt in Deutschland beschäftigt und schlagen weitreichende Deregulierungen sowie einen Preiswettbewerb im verschreibungspflichtigen Sortiment vor. „Apotheken-Ökonom“ Professor Andreas Kaapke kommentiert in der DAZ, welche Reaktion von der ABDA jetzt angebracht wäre.
„Eine Regierung leistet sich keine Experten, wenn man deren Expertise missachtet oder zu missachten trachtet.“ Für Professor Andreas Kaapke steht fest, dass man die Daseinsberechtigung der Monopolkommission nicht unterschätzen sollte. Überbewerten dürfe man sie jedoch auch nicht. Bereits in den Jahren 2006 und 2009 hatte das Gremium von Wirtschaftsexperten, das die Bundesregierung regelmäßig berät, mehrere Regulierungen im Apothekenmarkt kritisiert . Unter dem ehemaligen Kommissionsvorsitzenden Professor Justus Haucap wurden unter anderem die Apothekenpflicht sowie das Fremd- und Mehrbesitzverbot in Frage gestellt. „Zwar fanden die damaligen Vorschläge nicht oder nur bedingt Eingang in die Rechtsprechung, gleichwohl sollte man aus der damaligen Verfahrensweise nicht auf die heutige schließen“, rät Kaapke.
„Damals wurde seitens der Experten völlig ausgeblendet, dass zwischen den Apotheken Wettbewerb besteht. Die Fokussierung auf einen Preiswettbewerb und die Ausblendung anderer Wettbewerbsarten wie Qualitätswettbewerb oder Servicewettbewerb war bereits im dort erschienenen Gutachten ersichtlich“, erinnert sich der Handelsökonom von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Bei der Interpharm im Jahr 2011 leistete sich Kaapke einen Schlagabtausch mit Haucap – ein Ereignis, das auch in der standeseigenen Fachpresse für Aufsehen sorgte.
In ihrem neuen Hauptgutachten hat sich die
Monopolkommission wieder intensiv mit dem Arzneimittelmarkt in Deutschland
auseinandergesetzt – diesmal vor allem im Hinblick auf die
Arzneimittelpreisverordnung. Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie
des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Preisbindung bei verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln bzw. zu den Großhandelsrabatten sieht sie in den Festpreisen
keinen Vorteil für die Patienten. Die Kommission – aktuell unter der Leitung
von Wirtschaftsprofessor Achim Wambach von der Uni Köln – schlägt dagegen vor, alle
Arzneimittelpreise freizugeben und Rabatte oder Aufschläge durch die Apotheker
individuell festlegen zu lassen.
Welche Folgeprobleme übersieht die Monopolkommission?
DAZ-Redakteur und Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn stellt in seiner ersten kommentierenden Analyse fest: „Dabei übersehen die Befürworter zwei fundamentale Folgeprobleme: Erstens wäre es zutiefst unsolidarisch, der Oma ohne Auto auf dem Land zu erklären, dass sie mehr für Arzneimittel bezahlen soll als junge mobile Großstadtbewohner. Und zweitens spricht jede empirische Erfahrung gegen diese Idee. Der Untergang dörflicher Geschäfte fast aller Branchen zeigt, dass diese Rechnung nicht aufgeht.“
3 Kommentare
Kein Interessenausgleich ohne harte Diskussion
von Wolfgang Müller am 10.07.2018 um 10:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Schuss
von Reinhard Rodiger am 10.07.2018 um 1:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Hummer
von Christiane Patzelt am 09.07.2018 um 14:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.