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OTC-Switches
Levocetirizin bald rezeptfrei, Ortoton bleibt verschreibungspflichtig
Ichthocortin® wird rezeptfrei
Freuen darf sich auch Ichthyol: Die Experten für Verschreibungspflicht fanden mehrheitlich einen Konsens, das Dermatikum Ichthocortin® aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Die Kombination aus Natriumbituminosulfonat und Hydrocortisonacetat kann angewendet werden zur „Linderung nicht infizierter, leicht ausgeprägter subakuter entzündlicher, allergischer oder juckender Hauterkrankungen, bei denen niedrig konzentrierte, sehr schwach wirksame Glucocorticoide zur topischen Anwendung angezeigt sind“, so die Fachinformation zu Ichthocortin®.
Änderung auch bei Diclofenac als Pflaster
Auch dem Antrag auf Erweiterung der bestehenden Ausnahme von der Verschreibungspflicht bei Diclofenac zur äußerlichen Anwendung als Pflaster hat der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht mehrheitlich zugestimmt. Bislang sind laut Arzneimittelverschreibungsverordnung Anlage 1 Diclofenac-Zubereitungen „zur cutanen Anwendung in Konzentrationen bis zu 5 % mit Ausnahme der Anwendung bei Thrombophlebitis superficialis und aktinischer Keratose“ von der Rezeptpflicht ausgenommen.
Die Beschlüsse des Sachverständigenausschusses sind formal lediglich Empfehlungen an den Verordnungsgeber, das Bundesgesundheitsministerium. Das Ministerium setzt sie über eine Änderung in der Arzneimittelverschreibungsverordnung um, welcher sodann noch der Bundesrat zustimmen muss.
BAH fordert Marktexklusivität nach OTC-Switches
Das Problem bei OTC-Switches in Deutschland ist, dass wirkstoffbezogen und nicht produktbezogen geswitched wird. Das bedeutet: Stimmen Bundesgesundheitsministerium und Bundesrat der Änderung der Verschreibungversordnung und dem OTC-Switch zu, darf nicht nur der Antragsteller – in der Regel ein pharmazeutischer Unternehmer – sein Arzneimittel rezeptfrei anbieten, sondern eben auch alle weiteren Pharmaunternehmen. Auf der jüngst in Berlin abgehaltenen OTC-Switch-Konferenz des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) kritisierte dieser eben dieses Vorgehen und bezeichnete es als „Wirtschaftsförderung für Konkurrenzunternehmen“. Andere Länder lösen dies – zumindest aus Sicht des BAH und der jeweils OTC-Switch einreichenden Pharmaunternehmen – offenbar glücklicher. In den USA und Japan genießen die Erstanbieter des OTC-Präparates drei Jahre Marktexklusivität.
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